Mietminderung: Nicht verschließbare Badezimmertür

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Muss die Badezimmertür immer richtig schließen?
Muss die Badezimmertür immer richtig schließen?

Wenn Sie das Problem haben, dass die Badezimmertür in Ihrer Wohnung nicht mehr richtig schließt oder nicht mehr zugeht, dann liegt ein Mietmangel vor. So viel ist klar. Doch rechtfertigt das eine Mietminderung? Immerhin entstehen ja Gefahren, wenn Türen nicht richtig schließen, ganz gleich, in welchem Zimmer oder Raum einer Wohnung das der Fall ist. Im Badezimmer ist das richtig ärgerlich. Stellen Sie sich vor, Sie haben geduscht, sind am ganz Körper nass und von draußen zieht kalte Luft herein. Gerade im Winter ist das äußerst unangenehm. Was müssen Sie jetzt tun? Auf jeden Fall empfiehlt es sich, dass Sie zunächst einmal den Vermieter in Kenntnis setzen. Aber gibt es auch das Recht auf eine Mietminderung, wenn die Badezimmertür nicht verschließbar ist?

Hidden
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Hidden
Hidden

Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Das scheint eine Frage zu sein, die Mieter ganz generell nicht so oft vor ein Gericht führt. Denn es gibt hier wenige Fälle, bei denen ein richterliches Urteil gefällt worden ist. Das kann zweierlei bedeuten. Entweder tritt dieses Problem in der Realität gar nicht so oft auf. Oder aber Mieter und Vermieter einigen sich darauf, dass daraus kein Streit wird, der vor ein Gericht führt.

►Mietminderung: Nicht verschließbare Badezimmertür | Musterschreiben

Sehr geehrter Vermieter [__],

vor einigen Tagen haben wir in unserer Wohnung im vierten Stock in der [Adresse] festgestellt, dass die Badezimmertür nicht mehr richtig schließt. Die Ursache hierfür haben wir leider noch nicht gefunden. Zudem wollen wir auch nicht direkt Hand anlegen, um keinen Schaden zu verursachen.

Wir denken, es wäre das Beste, wenn Sie sich das Problem zeitnah selbst ansehen. Das Problem der nicht verschließbaren Badezimmertür ist, dass dadurch ein starker Luftzug entsteht, der das Bad schnell auskühlt. Wir sind zuversichtlich, dass wir nach der gemeinsamen Besichtigung der Tür zu einer Lösung gelangen werden. Wenn nötig bzw. möglich, können Sie zu dem Termin auch direkt einen Spezialisten mitbringen.

Auf eine Mietminderung verzichten wir, da wir denken, dass Sie sich der Sache rasch annehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Die Badezimmertür ist zwar wichtig – aber doch nicht so sehr

Es ist nicht anzunehmen, dass es daran liegt, dass dieser Fall nicht so oft auftritt. Das kennen wir alle aus eigener Erfahrung. Eine Tür ist zumeist aus einem Material gemacht, das sich bei Hitze, Kälte, Feuchtigkeit oder Trockenheit verziehen kann. Man kennt es aus eigener Erfahrung, dass gerade bei großer Hitze Holztüren manchmal schwerer schließen. Und im Bad sind Türen den verschiedensten Einflüssen ausgesetzt. Wenn man lang badet oder heiß duscht, wird der Raum warm und feucht. Und wenn Sie das Badezimmer anschließend ordentlich lüften, kann es auch ziemlich kalt werden, jedenfalls im Winter. Eine Badezimmertür muss also viele verschiedene Einflüsse aushalten, die ihr durch die Verhältnisse im Bad zugesetzt werden.

Das lässt den Rückschluss zu, dass Mieter und Vermieter über solche Dinge nicht streiten. Oder jedenfalls nicht so, dass die Sache vor ein Gericht gehen würde. Es ist ja auch richtig so – niemand kann etwas dafür. Zunächst einmal sollten Sie als Mieter schauen, ob Sie die Ursachen der nicht schließenden Tür selbst ergründen können. Ist das der Fall, so sollten Sie feststellen, ob Sie nicht auch die nötigen Reparaturen selbst durchführen können. Natürlich nur, wenn Sie absolut sicher sind, das Problem der nicht schließenden Badezimmertür ohne Umstände zu beheben.

Benachrichtigen Sie den Vermieter

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie vorab dennoch Ihren Vermieter benachrichtigen, dass die Badezimmertür nicht schließt. Bitten Sie den Vermieter, sich die Sache auch einmal anzuschauen. Bieten Sie an, die Reparatur selbst durchzuführen, wenn Sie sich sicher sind, den Mangel beseitigen zu können. Aber wirklich nur dann. Erläutern Sie Ihrem Vermieter ausführlich, warum Sie der Mietmangel so stört. Es könnte ja zum Beispiel durchaus sein, dass eine nicht verschließbare Badezimmertür erhöhte Heizkosten nach sich zieht. Machen Sie dem Vermieter höflich, aber bestimmt klar, dass Sie diese Kosten nicht tragen wollen. In der Regel können Sie sich bestimmt einig werden bezüglich der Schadensbehebung.

Aber was, wenn Sie sich nicht einig werden? Dann sollten Sie zumindest mündlich vereinbaren, dass Sie den Schaden selbst beheben werden. Und: Können Sie eine Mietminderung durchsetzen? In dieser Frage sind die Aussichten leider eher schlecht. Natürlich können Sie das dem Vermieter gegenüber durchaus anbringen. Und vielleicht wird Ihnen die Mietminderung bei nicht verschließbarer Badezimmertür ja sogar genehmigt. Eher mau sind Ihre Chancen aber, wenn die Sache vor Gericht gehen sollte. Das jedenfalls zeigt ein vergleichbarer Fall, der aus dem Jahr 2013 stammt.

Ein Urteil aus dem Jahr 2013

Damals hatte ein Mieter seine Mietzahlung vermindert, weil die Tür im Badezimmer nicht verschließbar war. Der Vermieter nahm die Minderung nicht hin und klagte den Mieter an. Wie lautete das Urteil?

  • Das Amtsgericht in Tempelhof-Kreuzberg zu Berlin entschied auf ganzer Linie gegen den Mieter. Das Recht auf eine Minderung der Miete habe zu keiner Zeit bestanden.
  • In der Begründung hieß es seinerzeit, dass eine nicht verschließbare Badezimmertür zwar einen Mietmangel darstellt. Aber eben nur einen unerheblichen.
  • Der Mieter hatte übrigens noch einen zweiten Grund angeführt, weswegen er die Miete minderte. Und zwar konnte die Temperatur im Backofen nicht reguliert werden. Auch hierzu urteilte das Gericht im Sinne des Vermieters. Ein solcher Mangel ist auch nur ein unerheblicher, so lautete der Richterspruch.

Generell gibt es in Sachen Türen zu sagen, dass die Gerichte hier eher dem Vermieter zuneigen. So wurde etwa auch ein defektes Garagentor als unerheblicher Mietmangel eingestuft. Und das, obwohl der Stellplatz nicht nutzbar war – Mietminderung gab es dennoch keine. Noch nicht einmal eine undichte und zugige Wohnungstür muss zwingend zu einem Recht auf Minderung der Miete führen. Null Prozent Mietminderung wurden in einem anderen Fall ausgesprochen, in dem das Schloss der Haustür klemmte.

Zusammenfassung

Eine nicht verschließbare Badezimmertür ist für Mieter zwar ein Ärgernis, aber nur ein unerheblicher Mietmangel. Zu diesem Schluss jedenfalls kam ein Berliner Amtsgericht im Jahr 2013. Wenn Sie das Problem haben, dass die Tür im Badezimmer nicht richtig schließt, was sollten Sie dann tun? Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Vermieter auf – im Idealfall schaut er sich das Problem gleich an. Beratschlagen Sie gemeinsam, was im nächsten Schritt zu passieren hat. Wenn Ihr Vermieter die Reparatur als nicht notwendig erachtet, bietet Sie an, diese selbst zu übernehmen. Aber nur, wenn Ihnen keine Kosten entstehen. Wenn Sie zu keiner Einigung kommen, dann legen Sie das Problem zunächst einem Anwalt vor. Gehen Sie nicht gleich vor Gericht. Der Anwalt wird Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen, wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter nicht einig werden.