Mietminderung: Ein Zimmer nicht nutzbar

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Hier ist ein Zimmer nicht nutzbar - eine Mietminderung hat Chancen
Hier ist ein Zimmer nicht nutzbar – eine Mietminderung hat Chancen

Wenn in Ihrer Wohnung ein Zimmer nicht nutzbar ist, können Sie dann eine Mietminderung durchsetzen? In vielen Fällen ja, lautet die Antwort. Das gilt übrigens auch, wenn das Zimmer nur zum Teil nicht genutzt werden kann.

In juristischer Sprache heißt es: Der Vermieter muss gewährleisten, dass die Wohnung wie im Mietvertrag festgehalten genutzt werden kann. Wenn ein Zimmer nicht nutzbar ist, so ist auch die Wohnung nicht vollumfänglich nutzbar. Das bedeutet, Sie bezahlen einen gewissen Betrag an Miete und erhalten dafür keine Gegenleistung im vollen Umfang. Wenn das der Vermieter zu verantworten hat, dann können Sie die Miete mindern.

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Anders sieht es aus, wenn Sie auf eigene Faust renovieren wollten und das Zimmer anschließend nicht genutzt werden kann. Aber diesen Fall schieben wir hier mal getrost beiseite und widmen uns jenen Fällen, die zur Mietminderung berechtigen.

►Mietminderung: Ein Zimmer nicht nutzbar | Musteranschreiben

Sehr geehrter Vermieter [__],

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir seit gestern das Wohnzimmer nicht mehr nutzen können. Die Fensterdichtung auf der Westseite unserer Wohnung im vierten Stockwerk scheint kaputt zu sein. Das hat dazu geführt, dass das Zimmer völlig ausgekühlt ist, was auch mit der Heizung nicht zu kaschieren ist. Darüber hinaus ist über Nacht Feuchtigkeit in den Raum gelangt, was an der Wand unter dem Fenster zu erkennen ist.

Wir haben diesen Mietmangel per Foto dokumentiert. Diese Bilder hängen wir zu Ihrer Information an diese Email an. Bitte setzen Sie sich so schnell es geht mit uns in Verbindung, wir erachten diesen Mietmangel als eklatant.

Heute ist Dienstag – sollten wir bis inkl. kommenden Freitag keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, so sehen wir uns gezwungen, 20 Prozent der Miete für den Zeitraum einzubehalten, in denen das Wohnzimmer nur sehr eingeschränkt (also nur bei gutem Wetter und Wärme) nutzbar ist.

Wir würden uns über eine Nachricht von Ihnen freuen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Wenn ein Zimmer nicht nutzbar ist, darf die Miete runtergehen

Wie bereits angedeutet: Ist der Vermieter verantwortlich für die Unbenutzbarkeit eines Zimmers, dann ist eine Mietminderung Ihr gutes Recht. Wie hoch diese Minderung ausfällt, ist pauschal nicht ganz einfach zu sagen, das hängt von mehreren Faktoren ab. Es geht grob gesagt darum, dass sich die Mietminderung auf einem angemessenen Niveau abspielt. Aber: Was ist ein angemessenes Niveau, wenn ein Zimmer nicht nutzbar ist? Dazu machen wir jetzt mal einen kleinen Exkurs zum Thema „Hamburger Tabelle“.

Wie die Zimmer auf die Gesamtmiete angerechnet werden

Diese entstammt dem Landgericht Hamburg und befasst sich mit der Minderungsquote, die für nicht nutzbare Räume gelten kann. Sie ist nicht allgemein gültig, sondern mehr als eine Richtlinie zu verstehen. Je nachdem, wie eine Wohnung gestaltet ist, können die Angaben der Hamburger Tabelle auch voneinander abweichen.

  • Nach der Hamburger Tabelle werden einzelne Zimmer ins Verhältnis zum gesamten Mietzins gesetzt. Die Addition der einzelnen Prozentzahlen der Räume ergibt dabei nie 100 Prozent. Warum? Weil etwa auch Abstellräume, der Balkon oder eine zweite Toilette mit in die Berechnungen einfließen.
  • Das Wohnzimmer wird nach der Tabelle mit 28 Prozent Anteil an der gesamten Mietsumme bemessen. Auf das Schlafzimmer entfallen zwölf, auf die Küche zehn und auf das Bad ebenfalls zehn Prozent. Und das Arbeits- oder das Kinderzimmer (je nach Nutzung) schlagen mit 20 Prozent zu Buche.
  • Wenn Sie nun Ihre Miete betrachten, dann geht es immer um die Bruttomiete. Das heißt: Kaltmiete plus Nebenkosten. Wir nehmen jetzt einfach einmal an, dass Ihre Bruttomiete bei 700 Euro liegt. Damit zahlen Sie beispielsweise für die Küche und für das Bad jeweils 70 Euro im Monat (je zehn Prozent). Das Schlafzimmer wird mit zwölf Prozent, also mit 84 Euro veranschlagt. Das Arbeitszimmer besitzt nach der Tabelle einen monatlichen Mietwert von 140 Euro. Und das Wohnzimmer ist somit 28 Prozent von 700 Euro, als 196 Euro wert.

Die Größe der Räume spielt bei der Hamburger Tabelle übrigens keine Rolle. Um zu verstehen, was die Tabelle für die Mietminderung bedeutet, müssen wir ein paar reale Beispiele betrachten.

Die Höhe der Mietminderung

Die im letzten Absatz genannten Zahlen sind natürlich nicht die Beträge, die Sie immer als Mietminderung einbehalten dürfen. In vielen Fällen sind die Räume ja nicht komplett unbenutzbar, sondern nur zum Teil. Wenn im Wohnzimmer etwa die Fenster undicht sind, bedeutet das natürlich: Zugluft! Tritt dieser Mietmangel im Sommer auf, ist er also viel weniger erheblich als im Winter bei Temperaturen unter Null. In diesem Fall aber könnte das tatsächlich heißen, dass das Wohnzimmer nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden kann. Dann dürfen Sie auch einen höheren Betrag von der Miete einbehalten.

Wenn ein Zimmer nicht nutzbar ist, dann muss ein so erheblicher Mangel vorliegen, dass dieser auch gerichtlich anerkannt wird. Ein solcher Fall landete vor dem Amtsgericht in Bochum, und zwar schon im Jahr 1978. Eine Familie klagte, dass sie sich hauptsächlich im Wohnzimmer aufhalte. Dieses jedoch war in Folge eines Wasserschadens nicht mehr nutzbar gewesen. Die Richter kamen zu dem Urteil, dass die Mietminderung um 30 Prozent nicht zu hoch war.

Auch der Balkon zählt zur Wohnung

Die Vorgaben der Hamburger Tabelle sind also nur Richtwerte. Ein etwas überraschendes Urteil stammt aus dem Jahr 1985, gesprochen hatte es das Amtsgericht in Bonn. Es ging gar nicht wirklich darum, dass ein Zimmer nicht nutzbar ist – sondern um einen unbenutzbaren Balkon. Der Mieter hatte seine Miete zum Teil einbehalten, weil er sich auf eine Ruhestörung durch streunende Katzen berief. Das Amtsgericht gab dem Mieter Recht, die Höhe der Mietminderung wurde auf 15 Prozent festgelegt.

Zusammenfassung

Wie Sie sehen, können Zimmer aus vielen verschiedenen Gründen nicht nutzbar oder nur teilweise nutzbar sein. Unter dem Strich kommt es immer darauf an, ob der Vermieter dafür haftbar gemacht werden kann. Wenn ja, dann können Sie Ihre Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung bemisst sich nach zwei Faktoren. Dabei geht es zum einen um den Grad der Benutzbarkeit: Ist das Zimmer nicht oder nur teilweise nutzbar? Und um welches Zimmer handelt es sich? Vorgaben aus der Praxis wie die Hamburger Tabelle finden in der Realität selten direkte Anwendung. Allerdings orientieren sich Gerichte in Deutschland gern an den dort aufgeführten Werten.

Wenn bei Ihnen ein Zimmer nicht nutzbar ist und Sie mit dem Gedanken spielen, die Miete zu kürzen, dann brauchen Sie zumindest einen Nachweis der Unbenutzbarkeit. Dokumentieren Sie alle Schäden, die auftauchen, damit genügen Sie Ihrer Beweispflicht, sollte es zu einer Verhandlung vor Gericht kommen. Wenn Sie sich unsicher sind, dann kann auch ein Anruf bei der Mieterberatung helfen, bevor Sie die Miete mindern.