Carport nicht nutzbar: Mietminderung möglich?

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Ein Abstellplatz fürs Auto ist wichtig - doch ist der Carport nicht nutzbar, ist das ärgerlich
Ein Abstellplatz fürs Auto ist wichtig – doch ist der Carport nicht nutzbar, ist das ärgerlich

Sie wohnen zur Miete und es ist Ihr Carport nicht nutzbar? Dann haben Sie womöglich einen Anspruch auf Mietminderung. Dabei müssen allerdings einige Faktoren stimmen. Oberstes Gebot ist, dass Ihnen laut Mietvertrag ein Abstellplatz für Ihr Auto zur Verfügung steht. Dann nämlich wenden Sie einen Teil Ihrer Mietzahlungen für den Abstellplatz auf. Ist dann der Carport nicht nutzbar, so ist die Wohnung als Ganzes in ihrem Gebrauch beeinträchtigt. Wenn Sie Ihre Miete mindern, so ist das in einigen Fällen wahrscheinlich gerechtfertigt. Doch gibt es auch hier einiges zu beachten. So sind Sie zum Beispiel in der Nachweispflicht – dokumentieren Sie den Mangel, wenn der Carport nicht nutzbar ist. Denn wenn Ihr Vermieter gegen die Mietminderung klagt, dann müssen Sie beweisen können, dass Ihnen eine Beeinträchtigung entsteht. Lesen Sie auf dieser Seite, was Sie noch beachten müssen. Am Ende finden Sie ein Muster-Anschreiben an den Vermieter.

Hidden
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Hidden
Hidden

Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Doch das ist natürlich noch längst nicht alles. Denn natürlich hat es dazu in der Vergangenheit auch schon viele Fragen gegeben. Auf diese werden wir im Laufe dieses Textes ebenfalls eingehen. (Auch, wenn dabei von der Garage die Rede ist, aber die Gesetzeslage ist dieselbe wie beim Carport.) Doch zurück zur Ausgangsfrage, die bei jedem Mangel in der Mietsache auftaucht. Sie lautet: Was tun, wenn der Carport nicht nutzbar ist?

►Mietminderung Carport nicht nutzbar: Muster-Anschreiben

Sehr geehrter Vermieter [__],

seit wir vor exakt einem Monat, am [Datum], in unserer Wohnung in der [Adresse] eingezogen sind, ist der zur Wohnung gehörende und auch im Mietvertrag erwähnte Carport nicht nutzbar. Der Grund: ständig parken dort fremde Autos.

Wir haben in den vergangenen Wochen genügend Nachweise gesammelt, dass der Stellplatz fast immer besetzt ist. Dazu haben wir täglich Fotos aufgenommen, die das jeweilige Datum zweifelsfrei zeigen.

Mit dieser Mail bitten wir Sie, sich diesbezüglich bis zum [Datum] bei uns zu melden. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie sich persönlich ein Bild dieses Umstands machen könnten. Es geht vor allem um die Zeit nach 17 Uhr am Nachmittag. Sollten Sie bereits jetzt eine Lösung für dieses Problem haben, so würden wir uns freuen, wenn Sie diese anstreben. Informieren Sie uns für diesen Fall bitte dennoch.

Wenn wir nichts von Ihnen hören sollten oder das Problem von heute aus gesehen in 14 Tagen noch immer besteht, so sehen wir uns gezwungen, die Miete um 50 Euro im Monat zu mindern. Das entspricht von der Fläche des Carports gesehen in etwa dem Verhältnis zur Gesamtmiete.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Carport nicht nutzbar: pauschale Umstände gibt es nicht

Letzten Endes verhält es sich so: Wenn der Carport nicht nutzbar ist, so ist das erst einmal eine Beeinträchtigung des Wohnraums. So seltsam das klingt, aber wenn der Stellplatz im Mietvertrag erwähnt ist, so gehört er zur Wohnung dazu. Doch ob die erwähnte Beeinträchtigung einen erheblichen Mietmangel darstellt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn Sie eine Mietminderung vornehmen, so müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Vermieter ein Veto einlegt. Wenn Sie sich dann nicht gütlich einig werden, dann führt der Streit im Extremfall vor ein Gericht. Dort sollten Sie gewappnet sein – indem Sie möglichst lückenlos beweisen, dass der Carport nicht nutzbar ist oder gewesen ist.

Welche Dinge sind für Sie in diesem Zusammenhang zu beachten?

  • Zum einen muss ein Gericht feststellen können, dass hier eine Beeinträchtigung vorliegt, die objektiver Natur ist. Wenn Sie den Mangel nur subjektiv wahrnehmen, etwa durch äußere Umstände, wird ein Gericht Ihnen üblicherweise nicht folgen.
  • Was aber könnte als objektive Nicht-Nutzbarkeit gelten? Hier sind mehrere Faktoren denkbar.
  • So wäre zum Beispiel die Bildung von Schimmel eine Beeinträchtigung, die jeden potenziellen Nutzer gleichermaßen betrifft. Somit wäre ein objektiver Mangel gegeben.
  • Das gilt etwa auch für den Fall, dass die Zufahrt zum Carport im Winter nicht geräumt wird. Allerdings nur dann, wenn im Mietvertrag nicht erwähnt ist, dass Sie diese Zufahrt selbst frei räumen müssen.

Verschulden des Vermieters ist nicht relevant

Gesetzt den Fall, dass Ihr Carport nicht nutzbar ist, weil dort zum Beispiel ein fremdes Auto abgestellt ist. Wenn das nur ein oder zwei Mal der Fall ist, werden Sie Ihre Miete hoffentlich nicht gleich mindern. Sollte das allerdings zu einem Dauerzustand werden, so sind Sie berechtigt, die Miete zu mindern. Allerdings nur, wenn Sie einiges beachten. Schreiben Sie Ihrem Vermieter zunächst eine Mail und schildern Sie dort das Problem. Bitten Sie den Vermieter, sich bei Ihnen zu melden, um sich ein eigenes Bild des Problems zu machen. Und vergessen Sie nicht, dafür eine Frist zu setzen.

Im weiteren Verlauf des Schreibens geben Sie an, dass Sie die Miete mindern, wenn innerhalb der Frist nichts passiert. Zwar ist es nicht das Verschulden des Vermieters, wenn ein fremdes Auto so parkt, dass Ihr Carport nicht genutzt werden kann. Allerdings kommt es darauf auch gar nicht an. Es ist irrelevant, ob sich ein Verschulden des Vermieters feststellen lässt. Dennoch ist es seine Aufgabe, dass Sie den Carport, für den Sie zahlen, auch immer nutzen können.

Wie sollte die Minderungsquote aussehen?

Auch das ist, Sie ahnen es bereits, eine Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Hier hilft zunächst ein Blick in Ihren Mietvertrag. Möglicherweise ist dort beziffert, wie viel der Platz unter dem Carport tatsächlich wert ist. Oder aber es ist dort ein Prozentsatz der Gesamtmiete angegeben.

Wenn das nicht der Fall ist, Sie eine Minderung Ihrer Miete aber dennoch für rechtens halten, so sollten Sie versuchen, den ortsüblichen Wert herauszufinden – oder aber Sie messen die Fläche aus, die der Carport einnimmt, und setzen diese ins Verhältnis zur gesamten Mietfläche, um so auszurechnen, wie hoch Ihre Minderung in etwa sein dürfte.

Zusammenfassung

Wenn Ihr Carport nicht nutzbar ist und Sie diesen laut Mietvertrag mitbezahlen, so können Sie einen Nutzungsanspruch geltend machen. Erste Pflicht hierbei ist, den Vermieter über die Beeinträchtigung zu informieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter Schuld an der Unnutzbarkeit trägt oder nicht. Ein Vermieter muss garantieren, dass Sie den mietvertraglich erwähnten Carport nutzen können. Setzen Sie in Ihrem Schreiben an den Vermieter eine Frist. Bitten Sie ihn, sich vor Ort von dem Problem zu überzeugen – etwa durch die Fremdnutzung eines anderen Autos.

Für den Fall, dass dann der Platz frei ist, sollten Sie von der Beeinträchtigung Fotos machen, sobald diese auftritt. Wenn Sie diese Beweise mit dem Smartphone oder der Digitalkamera aufnehmen, so haben Sie den Vorteil, dass diese Geräte zu jeder Aufnahme das Datum hinzufügen. Wenn der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert, so mindern Sie die Miete. Dazu berechnen Sie einen geeigneten Satz, indem Sie die Fläche des Carports ins Verhältnis zur Fläche der gesamten Nutzungsfläche Ihres Mietobjekts setzen.