Boden schief: Mietminderung erlaubt?

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Eben oder nicht? Ist in der Wohnung der Boden schief, muss man das nicht zwingend hinnehmen
Ist in der Wohnung der Boden schief, muss man das nicht zwingend hinnehmen

Haben Sie festgestellt, dass in Ihrer Wohnung der Boden schief ist? Das ist eine sehr unschöne Geschichte. Schon allein deswegen, weil zunächst einmal unklar ist, was zu tun sei. Das oberste Prinzip lautet jetzt, nichts Überstürztes zu unternehmen.

Vielleicht denken Sie ja als erstes daran, die Miete zu mindern? Das wäre der zweite Schritt vor dem ersten und könnte Sie schon bald vor Gericht führen. Ihr Vermieter muss eine Mietminderung nicht zwingend akzeptieren, wenn in Ihrer Wohnung der Boden schief ist. Denn: schief ist nicht gleich schief, auch wenn das seltsam klingt. Wann ein schiefer Boden so schräg ist, das Sie die Miete mindern können, ist nämlich Ermessenssache. Und leider nicht Ihre, sondern die des Gerichts.

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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Jedenfalls dann, wenn Sie eigenhändig die Miete mindern und Ihr Vermieter nicht bereit ist, das zu akzeptieren, sondern seinerseits dagegen klagt und den Weg vor ein Gericht sucht. Außerdem sollten Sie Ihre Situation richtig einschätzen: War Ihnen bei Ihrem Einzug bekannt, dass der Boden schief ist? Wenn Sie nämlich den Mietvertrag mit dem Wissen unterschrieben haben, dass es schräge Böden gibt in der Wohnung, dann haben Sie schlechte Karten. Vor Gericht dürfte Ihr Wunsch nach einer Minderung der Miete in diesem Fall wenig Aussicht auf Erfolg haben.

►Boden schief: Mietminderung Anschreiben

Sehr geehrter Vermieter [__],

wie uns erst jetzt, also zwei Monate nach unserem Einzug aufgefallen ist, weist der Boden in unserem Wohnzimmer ein nicht unerhebliches Gefälle auf. Wir haben die Schräge nachgemessen und festgestellt, dass eine Neigung um zwei Grad existiert.

Weder wurde uns davon bei der Unterzeichnung des Mietvertrags etwas gesagt, noch steht ein entsprechender Passus im Vertrag. Und tatsächlich haben wir festgestellt, dass das Sofa schief steht. Auch die Vasen auf dem Tisch und der Fernseher im Regal weisen eine Neigung auf. Wir empfinden das alles als eine Störung der Optik und der Ästhetik.

Bitte melden Sie sich bei uns schriftlich oder telefonisch. Wir möchten, dass Sie sich ein Bild von dem Zustand machen, der uns so unvorbereitet getroffen hat. Außerdem hätten wir gern eine schriftliche Erklärung dazu, weswegen der schräge Boden nicht erwähnt worden ist. Weder mündlich noch im Mietvertrag.

Zudem bitten wir darum, uns einen Vorschlag zu machen, wie die Sache mietrechtlich behandelt werden könnte. Wir werden nicht auf Mietminderung klagen, sondern hoffen, dass Sie uns hier ein Stück weit entgegenkommen.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Wenn der Boden schief ist, was tun?

Andererseits ist es so, dass niemand von Ihnen erwarten darf, dass Sie eine geringe Neigung mit bloßem Auge erkennen. Denn natürlich rechnet man nicht damit, dass der Boden schief ist. Eine Ausnahme liegt höchstens dann vor, wenn Sie in ein wirklich altes Fachwerkhaus in der Altstadt ziehen. Dann müssen Sie praktisch damit rechnen, dass das Geläuf schräg ist, alles andere wäre blauäugig von Ihnen. Aber wenn Sie in einen Neubau ziehen oder eine sanierte Altbauwohnung, ist ein schiefer Boden nichts, was selbstverständlich wäre. Es kommt auch immer darauf an, wie alt ein solcher „Altbau“ in Wirklichkeit ist. Bei einem Neubau müssen Sie wie gesagt davon ausgehen, dass der Boden nicht schief ist. Und bei der Besichtigung der Wohnung vor dem Einzug oder beim Unterzeichnen des Mietvertrags müssen Sie kaum darauf achten.

Ein Mietmangel liegt bei einem Boden, der schief ist, immer vor, so viel ist klar. Die Frage ist nur, wie erheblich dieser Mietmangel ist. Und das ist eine Frage der Neigung, wie man meinen sollte. Wie schräg und schief darf ein Boden sein, um als Mietmangel zu gelten? Doch ob Sie es glauben oder nicht: Es gibt in diesem Fall kein Urteil, das ein Gericht gefällt hätte. Das wiederum bedeutet, dass Sie umso sorgsamer dafür sorgen müssen, dass Sie alles ordentlich dokumentieren. Besorgen Sie sich auf jeden Fall die passenden Werkzeuge, um die Neigung auszumessen.

Ist die ganze Wohnung betroffen oder nur ein Raum?

Auch macht es einen Unterschied, ob die Böden in der kompletten Wohnung schräg sind oder nur in einzelnen Zimmern. Ist nur ein Zimmer betroffen, dann müssen Sie auch ehrlich selbst einschätzen, wie oft Sie dieses nutzen. Eine Speisekammer oder ein Abstellraum, in dem der Boden schief ist, wiegt weniger schwer. Sind aber das Wohn- oder das Kinderzimmer betroffen, so ist der Mietmangel wesentlich erheblicher. Und ein Boden, der schief ist, ist nicht gleich einem Boden, der uneben ist.

  • Uneben kann im deutschen Sprachgebrauch nämlich auch bedeuten, dass der Boden Wellen hat. Und zu diesem Umstand gibt es tatsächlich einen richterlichen Spruch.
  • Im Jahr 1998 hatte das Amtsgericht in Berlin-Köpenick diesbezüglich ein Urteil zu fällen. Es ging darum, dass der Boden in einer Altbauwohnung uneben gewesen war. Die Mieter wollten eine Minderung ihrer Mieter durchführen.
  • Das Amtsgericht jedoch wies den Anspruch auf Mietminderung ab.

Wenn Ihr Boden schief sein sollte, dann stimmt natürlich grundsätzlich etwas nicht in der Wohnung. Wenn Sie dann allerdings darauf bestehen, die Miete zu mindern, gibt es einen wichtigen Punkt zu bedenken. Und dieser liegt darin begründet, dass es immer ein objektiver Grund sein sollte, den Sie als Argument anführen. Wenn Sie ein subjektives Argument zur Begründung heranziehen, dann wird dies spätestens vor Gericht kein Gewicht haben.

Der Boden ist schief, die Begründung sollte geradlinig sein

Wenn Sie etwa einen hohen Mietpreis zahlen, dann fällt es Ihrem Vermieter schwerer, einen schiefen Boden zu begründen. Und natürlich sind objektive Behinderungen durch einen schrägen Boden für einen Richter beeindruckender als gefühlte. Wenn Sie also exakt angeben können, dass sich der Boden um einen gewissen Winkel neigt, dann können Sie in der Argumentation darauf aufbauen. Dann nämlich stehen auch Gläser auf einem Tisch so schräg, Möbel auf dem Boden und beispielsweise Stehlampen.

Selbst, wenn das für Sie selbst physisch nicht störend ist: eine optische Beeinträchtigung liegt hier in jedem Fall vor. Und viele Richter folgen diesem Argument, eben weil es nicht subjektiv, sondern objektiv ist. Genauso ist etwa die Aussicht aus dem Fenster durch ein Gerüst verschandelt. Da spielt es keine Rolle, wie sehr die persönliche Abneigung dagegen ist. Noch besser ist es, wenn Sie spätestens vor Gericht darlegen können, dass Sie schief sitzen – beispielsweise auf Ihrem Sofa.

Zusammenfassung

Ob Neubauwohnung, ob Altbau, ob saniert oder nicht – wenn der Boden schief ist, dann liegt ein Mietmangel vor. Allerdings nicht automatisch ein erheblicher, und schon gar nicht ein objektiver. Es kommt zum einen darauf an, wie stark die schräge Neigung des Bodens ist. Zum anderen ist es auch wichtig, welcher Raum in der Wohnung betroffen ist. Wenn der Boden im Schlafzimmer schief ist, im Arbeitszimmer oder im Wohnbereich, sind die Einschränkungen für Sie sicher größer, als wenn es nur auf der Toilette der Fall ist.

Wenn Sie dazu entschlossen sind, eine Mietminderung durchzusetzen, so sorgen Sie dafür, dass Sie Beweise haben. Sie sollten durch Fotos dokumentieren können, dass hier ein echter Mangel in der Mietsache vorliegt. Denn als Mieter, der seine Miete mindert, sind Sie immer in der Nachweispflicht. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter Ihre Minderung nicht akzeptiert und dagegen Klage einreicht. Natürlich können Sie zu diesem Thema auch einen Mieterschutzverein aufsuchen.