Mietminderung: Garage mit Mängeln

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Wenn die Garage einen Mangel aufweist, dann können Sie theoretisch die Miete mindern
Wenn die Garage einen Mangel aufweist, dann können Sie theoretisch die Miete mindern

Wenn Sie Mieter sind und Ihre Garage einen Mangel oder mehrere Mängel aufweist, was können Sie dann tun? Dürfen Sie gegen diesen Umstand vorgehen? Und wenn ja, wie machen Sie das genau? Die erste Voraussetzung dafür ist, dass die Garage auch wirklich zu Ihrer Wohnung gehört. Meistens findet sich eine Passage in Ihrem Mietvertrag, die genau das bestätigt. Wenn dem nicht so ist, dann dürfte es für Sie schon etwas schwieriger werden. Wenn es sogar einen eigenen Mietvertrag für den überdachten Stellplatz gibt, der mit dem Mietvertrag der Wohnung nichts zu tun hat, dann umso besser – hiermit haben Sie den direkten Nachweis, dass Sie für etwas bezahlen, das Sie nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Auf dieser Seite schildern wir, was Sie tun können, wenn es einen Mietmangel bzgl. Ihrer Garage gibt. Wir zeigen, was Sie beachten sollten, damit eine Mietminderung gute Chancen hat – auch, falls Ihr Vermieter dagegen klagt.

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Und das würde natürlich bedeuten, dass es vorher keine gütliche Einigung gegeben hat – was schade ist. Denn nicht selten ist das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter ab diesem Zeitpunkt belastet. Doch muss es meistens gar nicht so weit kommen. Gehen Sie den ersten Schritt, um eine Eskalation zu vermeiden, indem Sie dem Vermieter ein Schreiben zukommen lassen. Es empfiehlt sich, wenn Sie hierbei klar in der Sache, aber freundlich im Ton sind. Bitten Sie in diesem Schreiben mehr, als dass Sie fordern.

►Mietminderung Garage: Musterschreiben

Sehr geehrter Vermieter [__],

wie wir gestern festgestellt haben, hat sich an mehreren Stellen in der Garage Schimmel gebildet. Wie Sie wissen, sind Sporen von Schimmel in der Luft sehr gefährlich, wenn Sie die Atemwege erreichen.

Wir haben uns die Garage am gestrigen Tag einmal näher angesehen. Wenn sich Schimmel bildet, liegt das oft an der mangelnden Belüftung. Genau diese scheint in unserem Fall auch gegeben. Doch gibt es keine Möglichkeit, Luft in die Garage strömen zu lassen.

Wir wären dankbar, wenn Sie sich bis zum [Datum] bei uns melden. Sie sollten das Problem selbst in Augenschein nehmen. Möglicherweise können Sie auch Vorschläge unterbreiten, wie dem Problem beigekommen werden kann.

Da das Phänomen Schimmel nicht spontan auftritt, sondern meist über Jahre entsteht, sind wir der Ansicht, dass wir uns in der Garage schon seit langem einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt haben. Das ist ein Umstand, der eigentlich eine rückwirkende Mietminderung rechtfertigen würde. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesbezüglich mit einem Vorschlag an uns herantreten, wie das zu lösen ist. Vielleicht ist so etwas wie eine sofortige und dauerhafte Senkung unserer Monatsmiete im Bereich des Möglichen.

Sollten wir in dieser Frist nichts von Ihnen hören, so werden wir die Miete eigenhändig mindern. Dafür würden wir eine Quote von 25 Prozent der Gesamtmiete ansetzen. Wir freuen uns auf Ihre baldige Rückmeldung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Schaden in der Garage: die ersten Schritte

Natürlich können Sie in diesem Schreiben auch erwähnen, dass Sie eine Mietminderung in Erwägung ziehen. Stellen Sie aber klar, dass Sie das nicht sofort tun möchten. Schließlich haben Sie den Mangel ja auch erst vor kurzer Zeit entdeckt. Daran sollten Sie denken, um nicht sofort ein vergiftetes Klima zwischen Ihnen und dem Vermieter zu schaffen. Doch noch bevor Sie das Schreiben an den Vermieter aufsetzen, gibt es etwas, das Sie unbedingt tun sollten. Nehmen Sie sich ein Smartphone oder eine Digitalkamera und fotografieren Sie den Schaden bzw. die Beeinträchtigung, die in der Garage entstanden ist. Warum?

Nun, sollte Ihr Fall gegen alle Wahrscheinlichkeit vor Gericht landen, sind Sie in der Nachweispflicht. Und dann ist es für Sie von Vorteil, wenn Sie die Beeinträchtigung möglichst lückenlos dokumentieren können. Fotos sind dafür völlig ausreichend. Allerdings sind digitale Bilder in diesem Zusammenhang unbedingt zu empfehlen. Denn darauf lässt sich relativ leicht feststellen, zu welchem Zeitpunkt die Aufnahme entstanden ist. Gerichten ist das in der Regel Beweis genug, dass Sie die Bilder nicht manipuliert haben.

Zweiter Schritt: Schreiben aufsetzen

Wenn Sie das erledigt haben, folgt also der zweite Schritt – das Schreiben an den Vermieter. Beschreiben Sie dort den Mangel genau und wann Sie diesen zum ersten Mal bemerkt haben. Wenn Sie einen Schaden an der Garage melden, dann können Sie schlecht schreiben, dass dieser seit mehreren Wochen bestehe. Erstens wirkt es nicht besonders glaubwürdig, sondern eher so, als ob Sie versuchen würden, eine Mietminderung herbei zu argumentieren. Und zweitens könnte Ihr Vermieter vorwerfen, von dem Mangel gewusst und sich nicht rechtzeitig bei ihm gemeldet zu haben.

Aber was kann es überhaupt bedeuten, unter einem Mangel an der Garage zu leiden? In der folgenden Aufzählung nennen wir einige Beispiele, bei denen Sie berechtigt sind, diese gegenüber Ihrem Vermieter zu melden.

  • Wenn die Garage in der Regel einer hohen Luftfeuchte ausgesetzt ist, dann kann sich über einen längeren Zeitraum Schimmel bilden – und selbst wenn das nicht direkt der Fall ist, so sollten Sie dem Vermieter Ihren Verdacht nennen.
  • Bedenken Sie dabei, dass die Feuchtigkeit auch daher rühren kann, dass Sie oft einen regennassen Wagen hineinstellen. Wenn Sie das tun und die Garage nicht lüften, obwohl das möglich wäre, wird es mit der Mietminderung schwierig.
  • Sollte es aus baulichen Gründen nicht möglich sein, die Garage zu lüften, dann verantwortet das natürlich der Vermieter. So könnte es etwa sein, dass das Dach undicht ist oder es die Baumaterialien schlicht nicht erlauben, zu lüften.
  • Ein eindeutiger Fall liegt vor, wenn Sie die Garage überhaupt nicht nutzen können, um dort zu parken. Immerhin zahlen Sie ja dafür. Der Grund könnte sein, dass andere Fahrzeuge dort abgestellt sind oder dass die Zufahrt verbaut ist. In beiden Fällen haftet der Vermieter – auch, wenn es gar nicht in seinem Verschulden liegt.

Mangel oder nicht? Weitere Beispiele

In vielen Fällen bleibt indes unklar, ob es sich um einen Mangel handelt, der erheblich ist. Nur in diesem Fall nämlich muss der Vermieter haften und können Sie eine Mietminderung durchführen. Wenn zum Beispiel das Tor der Garage kaputt ist und sich nicht öffnen lässt, ist das ein erheblicher Mangel. Dann nämlich können Sie die Garage nicht als Stellplatz für Ihren Wagen benutzen. Gleiches gilt, wenn Wasser hineinläuft, weil die Zufahrt abschüssig ist und Regenwasser in die Garage geschwemmt wird.

Ganz anders liegt der Fall jedoch, wenn etwa ein Marder in der Garage haust. Eigentlich könnte man annehmen, dass es Sache des Vermieters ist, diese von Mardern frei zu halten. Allerdings ist dem nicht so. Auch, wenn dieser Marder in schöner Regelmäßigkeit den Motorraum Ihres Autos entert und dort Kabel annagt: Der Vermieter ist in diesem Fall nicht verantwortlich, sondern ein solcher Fall gehört zum – wie es so schön heißt – allgemeinen Lebensrisiko.

Wie Sie eine eventuelle Minderung bemessen

So groß, wie die Beeinträchtigung ist, so hoch sollten Sie auch die Miete mindern. Das gilt natürlich nur für den Fall, dass Sie sich mit dem Vermieter nicht anderweitig einigen. Auch sollten Sie eine Frist gesetzt haben, innerhalb derer der Vermieter den Mangel beseitigen kann. Bedenken Sie dabei, dass Gerichte immer den Einzelfall prüfen. Wenn die Beeinträchtigungen nur selten und unregelmäßig auftauchen, so liegt kein dauerhafter Mangel vor. Eine Minderung ist dann auch nicht gegeben. Diese führen Sie nur durch, wenn permanenter Mangel besteht.

Wenn zum Beispiel Schimmel in der Garage ist, dann können Sie diese zwar noch nutzen. Allerdings setzen Sie sich dabei einer immensen Gefahr aus. Schimmelsporen in den Atemwegen sind nämlich extrem gefährlich. Sie sollten hier eine hohe Minderungsquote ansetzen. Wenn die Garage überhaupt nicht nutzbar ist, dann ziehen Sie die komplette Miete ab, die Sie anteilsweise für die Garage zahlen.