Mietminderung für fehlende Wohnungstür

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Hier ist alles okay - eine fehlende Wohnungstür hingegen hat so ziemlich alle Nachteile, die man sich vorstellen kann
Hier ist alles okay – eine fehlende Wohnungstür hingegen hat so ziemlich alle Nachteile, die man sich vorstellen kann

Sie sind Mieter und beklagen eine fehlende Wohnungstür, die Ihnen vom Vermieter zugesichert worden ist? Dann können Sie in der Regel die Miete mindern. Denn hier reden wir von einem Zustand, der eigentlich völlig untragbar ist. Dieser Zustand kann ja auf die eine oder andere Art und Weise zustande gekommen sein, doch er muss vom Vermieter behoben werden, daran gibt es nichts zu deuteln – schließlich sind Sie als Mieter in dem Fall gleich mehreren Mietmängeln ausgesetzt. Das beginnt bei einer akuten Gefahr für Leib und Leben sowie Eigentum. Stellen Sie sich vor, dass ein Einbrecher bemerkt, dass er nur die Haus-, nicht aber die Wohnungstür aufbrechen muss. Im Winter hält eine fehlende Wohnungstür natürlich auch die konstante Raumtemperatur nicht. Denn von draußen, also vom Flur, kann Kälte hereinziehen. Und nicht zuletzt fühlen Sie sich als Mieter einfach durchgängig von der Tatsache gestört, dass einfach eine Tür fehlt.

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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Auf dieser Seite erörtern wir den Umstand, was eine fehlende Wohnungstür alles auslösen kann. Wir stellen Ihnen einen konkreten Fall vor, der vor einem Gericht zu diesem Thema verhandelt worden ist. Außerdem bieten wir Ihnen den Service, das Musterschreiben am Ende der Seite für Ihren Vermieter verwenden zu dürfen. Natürlich können Sie dieses so ändern, dass das Schreiben genau Ihrem Problem entspricht. Wichtig ist bei all dem allerdings, dass Sie keine einvernehmliche Übereinkunft mit dem Vermieter unterschrieben haben, der zufolge eine Wohnungstür gar nicht vorgesehen ist – dann nämlich haben Sie keinen Anspruch auf eine Minderung Ihrer Miete; dieser Fall ist jedoch nur schwer vorstellbar, eine fehlende Wohnungstür ist kein Zustand, der in der Realität hier und da mal vorkommt.

►Fehlende Wohnungstür – Musterschreiben Mietminderung an Vermieter

Sehr geehrter Vermieter [__],

seit unserem Einzug in die Wohnung in der [Adresse] sind nun zehn Tage vergangen. Noch immer müssen wir die fehlende Wohnungstür beklagen. Das ist ein Zustand, der nun schon all diese zehn Tage völlig untragbar ist.

Ursprünglich hatten Sie uns zugesichert, dass die Tür eingebaut ist, wenn wir in der Wohnung einziehen. Zudem haben wir Sie in den vergangenen Tagen telefonisch auch nicht erreichen können. Wir sehen uns daher gezwungen, die Miete, die wir an Sie bezahlen, zu mindern. Wir behalten uns vor, eine Mietminderung von 15 Prozent vorzunehmen. Und zwar anteilig auf Basis der Tage, an denen die Tür fehlt. Das sind nun schon bereits zehn.

Das bedeutet, wir würden in diesem Fall 15 Prozent für zehn von dreißig Miettagen dieses Monats kürzen. Jeder Tag, der dazu kommt, fließt in diese Rechnung mit ein, bis die Tür da ist. Sollte sie in fünf Tagen noch nicht eingebaut sein, ergeben sich 15 Prozent Minderung auf fünfzehn von dreißig Miettagen. Wir sehen uns dazu gezwungen, da wir den Eindruck haben, dass sonst nicht auf unser Anliegen reagiert wird. Wie Sie sich vorstellen können, ist die Wohnung nie gleichmäßig warm, da immer Wäre in den Flur entweicht. Und natürlich geht es uns auch um das Gefühl fehlender Sicherheit, das sich durch die fehlende Wohnungstür automatisch einstellt.

Kurzum: Hier liegt ein eklatanter Mietmangel vor, der erheblich den Gebrauchswert der Wohnung absenkt. Dass wir das monieren und die Miete senken, darf Sie nicht wirklich überraschen. Wir haben aus diesem Grund auch schon einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen. Dort erteilte man uns den Tipp, eine Mietminderung für die gesamte Dauer durchzusetzen, während der die Tür fehlt.

Dem kommen wir nun nach. Wir erbitten eine Rückmeldung zu diesem Thema Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Fehlende Wohnungstür: unerträglicher Zustand

Dass eine fehlende Wohnungstür Ihrer Wohnung sämtliche Aspekte nimmt, die sie erst zu einer Wohnung macht, ist vollkommen klar. Ebenso klar sollte es sein, dass dieser erhebliche Mietmangel, der dadurch natürlich entsteht, auf schnellstem Weg behoben werden muss. Und zwar durch Ihren Vermieter, nur dass hier keine Zweifel aufkommen. Was aber kann der Grund dafür sein, dass eine Wohnungstür gar nicht existiert?

  • Der häufigste Grund dafür, dass eine Tür fehlt, dürfte sicher in Renovierungs- oder sonstigen Baumaßnahmen zu finden sein. Hier sind mehrere Varianten möglich. Grundsätzlich sollte Ihr Vermieter aber dafür sorgen, dass die fehlende Wohnungstür so schnell wie möglich wieder eingesetzt wird.
  • Doch kann es auch sein, dass bei der Unterzeichnung des Mietvertrags noch keine Tür vorhanden war. Dann haben Sie sich bestimmt mit dem Vermieter verständigt, dass zum Zeitpunkt Ihres Einzugs eine solche Tür installiert ist.
  • Nun gibt es allerdings Vermieter, die derlei Vereinbarungen außer Acht lassen; das muss noch nicht einmal böswillig sein. Das tut aber nichts zur Sache, denn natürlich haben Sie einen Anspruch auf eine Tür, die Ihre Wohnung verriegelt.
  • Was aber tun Sie, wenn etwa die Arbeiten beendet sind, Ihre Tür aber dennoch nicht an ihrem Platz ist? Oder wenn Sie eingezogen sind, Ihr Vermieter es aber versäumt hat, die Wohnungstür anzubringen? Das zeigen wir Ihnen im nächsten Absatz.

Eine fehlende Wohnungstür muss eingebaut werden

Eins ist völlig klar – die fehlende Wohnungstür ist ein Zustand, den Sie keinen einzigen Tag aushalten müssen. Doch bedenken Sie bei aller berechtigten Wut, dass Ihr Vermieter Sie womöglich nicht mutwillig diesem Zustand ausgesetzt hat. Was also sollte Ihr erster Schritt sein? Rufen Sie den Vermieter an und klären Sie den Sachverhalt. Parallel dazu sollten Sie auf jeden Fall auch ein Schreiben aufsetzen, damit Sie später etwas Schriftliches vorzuweisen haben. Damit sind Sie gewappnet für den Fall der Fälle, dass Sie und Ihr Vermieter sich irgendwann vor Gericht wiedersehen.

Ein freundlicher Ton in Ihrem Schreiben ist durchaus angebracht, auch wenn Sie noch so verärgert sind. Weisen Sie den Vermieter zunächst auf den Sachverhalt hin. Vielleicht weiß er gar nicht, dass Sie eine fehlende Wohnungstür zu beklagen haben. Denn möglicherweise hat er den Einbau über ein externes Unternehmen bereits beauftragt, der Einbau wurde allerdings noch nicht vorgenommen.

Was ein Gericht geurteilt hat

Oft scheint es in Deutschland nicht vorzukommen, dass eine fehlende Wohnungstür zu einem Streit führt, der vor Gericht landet. Eine Ausnahme findet sich im Jahr 1973, als das Landgericht in Düsseldorf ein Urteil zu fällen hatte. Doch der Reihe nach – wie lagen damals eigentlich die Umstände? Es war so, dass der Mieter den Mietvertrag zu einem Zeitpunkt unterzeichnete, an dem die Tür noch fehlte. Jedoch hatte der Vermieter zugesichert, die fehlende Wohnungstür einzubauen. Und zwar bis zum Termin des Einzugs. Das allerdings konnte der Vermieter nicht halten, und so zog der Mieter ein und musste zunächst ohne Tür leben. Weil er das nicht akzeptierte und die mündliche Abmachung seitens des Vermieters gebrochen war, minderte er die Miete. Er behielt 15 Prozent der Monatsmiete zurück.

Das wiederum akzeptierte der Vermieter nicht und klagte gegen die Mietminderung. Daraufhin kam es zum Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht. Wie lautete das Urteil und wie sah die Begründung aus?

  • Das Gericht gab dem Mieter Recht. Die 15 Prozent Mietminderung seien gerechtfertigt, so lautete das Urteil.
  • Das Gericht begründete dies mit dem stark beeinträchtigten Wohnwert, da die Wohnung nicht abschließbar war. Zwar habe es nicht den festen Termin gegeben, zu dem die Tür hätte eingebaut sein müssen. Das jedoch erachteten die Richter als nicht wirklich wichtig.
  • Denn der Mieter durfte getrost davon ausgehen, dass die fehlende Wohnungstür zum Zeitpunkt des Einzugs, spätestens aber kurz danach kein Thema mehr hätte sein sollen – der Vermieter hätte sich also darum kümmern müssen, dass die Tür eingebaut wird.