Cannabis Geruch: Mietminderung

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Bekommen Sie eine Mietminderung bei Cannabisgeruch durchgesetzt?
Bekommen Sie eine Mietminderung bei Cannabisgeruch durchgesetzt?

Es riecht bei Ihnen hin und wieder nach Marihuana in der Wohnung und Sie fragen sich, ob Sie eine Mietminderung bei Cannabisgeruch durchsetzen können? Dafür gibt es keine eindeutige Antwort. Denn es gibt in diesem Fall zu viele Abstufungen, um eine eindeutige Aussage hierzu zu treffen. Es kommt nämlich auch vor, dass der Geruch aus einer benachbarten Wohnung durch das Treppenhaus zieht. Dann könnten sogar mehrere Mietparteien in Ihrem Haus betroffen sein. Wenn Sie den Geruch allein wahrnehmen, dann heißt es, vorsichtig zu sein, was die Maßnahmen betrifft. Sind Sie sich absolut sicher, dass es sich dabei um Marihuana handelt? Und wie sollten Sie weiter vorgehen? Stellen Sie zunächst sicher, dass es sich definitiv um Cannabis handelt. Ansonsten beschuldigen Sie womöglich noch jemanden zu Unrecht. Auf dieser Seite beschäftigen wir uns mit diesem Thema und beleuchten Fragen und Antworten dazu näher.

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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Am Ende der Seite finden Sie überdies ein Schreiben, wie Sie es zum Beispiel an Ihren Vermieter richten können. Doch der Umgang mit dem Thema „Mietminderung bei Cannabisgeruch“ ist zugegebenermaßen ziemlich heikel. Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie glauben, dass es in Ihrer Wohnung häufig nach dieser Substanz riecht. Sie schreiben daraufhin Ihren Vermieter an oder sprechen den Nachbarn direkt auf den Geruch an. Und dann stellt sich heraus, dass es sich gar nicht um Cannabis handelt. Denn sicher können Sie sich in diesem Fall einfach nicht sein, Sie haben ja keinen optischen Beweis. Und einen olfaktorischen Beweis können Sie schlecht erbringen. Also sollte sich Ihr Vermieter selbst ein Bild der Situation machen.

►Cannabis Geruch: Mietminderung | Anschreiben

Sehr geehrter Vermieter [__],

seit der neue Nachbar vor drei Wochen die Wohnung unter unserer Wohnung bezogen hat, bemerken wir des Öfteren einen nicht wegzudiskutierenden Cannabisgeruch bei uns. Wir haben bereits mehrfach versucht, mit dem Nachbarn in Kontakt zu treten. Auf unser Klingeln hin wurde dabei jedoch nicht ein einziges Mal geöffnet. Und das, obwohl uns durch Geräusche aus der Wohnung klar war, dass der Nachbar zuhause sein musste.

Weil wir uns nicht sicher waren, ob wir uns bei dem Geruch nicht doch täuschen, haben wir andere Mieter im Haus darauf angesprochen – mit dem Ergebnis, dass einige von ihnen den Geruch sogar im Treppenhaus wahrgenommen haben.

Wie Sie sich vielleicht vorstellen können, ist die Situation für uns ein wenig heikel. Zum einen möchten wir den Geruch von Marihuana nicht länger und nicht regelmäßig in der Wohnung ertragen müssen. Zum anderen möchten wir – alle Mieter der [Adresse] – aber auch nicht, dass besagtem Nachbarn Ärger entsteht. Wir möchten weder eine Anzeige erstatten noch riskieren, dass ihm die Wohnung gekündigt wird.

Aus diesem Grund bitten wir Sie im ersten Schritt, dass Sie sich in unserer Wohnung selbst ein Bild machen. Den Geruch nehmen wir am ehesten am Abend zwischen 20 und 22 Uhr wahr. Es wäre von daher gut, wenn Sie sich – vielleicht gegen 21 Uhr – an einem der kommenden Abende bei uns einfinden könnten. Rufen Sie uns am gleichen Tag vorher gegen 17 Uhr an.

Hören wir von Ihnen in dieser Angelegenheit nichts bis zum [Datum], so werden wir – also alle Mieter – geschlossen einen anderen Weg gehen. Denn dann werden wir eine Mietminderung bei Cannabisgeruch durchführen. Mit diesem Schreiben an Sie haben wir den aus unserer Sicht letzten Schritt getan, die Sache einvernehmlich zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__] stellvertretend für die Mieter aus der [Adresse]

Mietminderung bei Cannabisgeruch: Wie gehen Sie am besten vor?

Diese Frage ist schwer zu beantworten. Vieles hängt davon ab, wie häufig der Geruch auftritt und wie heftig er ist. Trotzdem haben Sie mehrere Möglichkeiten – den Vermieter anschreiben, ist natürlich eine davon. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass Sie sich a) irren können. Dann haben Sie einen Mitmieter völlig zu Unrecht des Drogenkonsums verdächtigt und bezichtigt. Und b) wollen Sie für den Fall, dass Sie Recht haben, womöglich auch nicht, dass der Vermieter Ihren Nachbarn anzeigt oder sogar direkt aus der Wohnung hinauswirft. Wir empfehlen also folgende Alternativen:

  • Klingeln Sie in einer ruhigen Minute bei Ihrem Nachbarn an der Tür. Idealerweise dann, wenn der Geruch gerade auftritt.
  • Nun könnte es sein, dass Ihr Nachbar die Tür nicht öffnet. Versuchen Sie trotzdem bei den nächsten Gelegenheiten, wieder dort zu klingeln.
  • Öffnet der Nachbar, dann schildern Sie ihm, was Sie riechen. Bleiben Sie ruhig und freundlich. Womöglich räumt er ja ein, hin und wieder Marihuana zu konsumieren. Dann könnten Sie ihn bitten, dies in Zukunft vielleicht auf seinem Balkon zu machen. Das gilt besonders dann, wenn der Geruch auch ins Treppenhaus zieht. In dem Fall haben Sie ein gutes Argument auf Ihrer Seite. Machen Sie dem Nachbarn klar, dass vielleicht nicht jeder Mieter im Haus so besonnen regieren könnte wie Sie. So kann sich der Nachbar eventuell größeren Ärger mit dem Vermieter und der Polizei ersparen.

Doch zurück zu dem Fall, dass Ihr Nachbar die Tür nicht öffnet, obwohl er ganz offensichtlich zuhause ist. Die nächste Möglichkeit wäre, ihm einen Zettel in den Briefkasten zu werfen, auf dem Sie die Situation schildern. Natürlich können Sie einen solchen Zettel auch unter der Tür durchschieben. Warten Sie dann ein paar Tage ab, ob sich der Nachbar bei Ihnen meldet.

Was tun, wenn keine Rückmeldung kommt?

Sollte sich der Nachbar auch daraufhin nicht melden, dann sollten Sie im nächsten Schritt die anderen Mieter kontaktieren. Fragen Sie nach, ob auch diese einen Geruch wahrnehmen können, der sie an Cannabis erinnert. Falls ja, können Sie als Mietergemeinschaft den Nachbarn immer noch bitten, sein Verhalten zu ändern. Wenn niemand anders außer Ihnen den lästigen Gestank wahrnimmt, dann wenden Sie sich dennoch an Ihren Vermieter. Denn Gestank bleibt immerhin Gestank – ganz gleich, woher dieser rührt.

Eine Mietminderung bei Cannabisgeruch ist nicht ausgeschlossen, aber es müssen einige Faktoren zusammenkommen. Bedenken Sie etwa, dass der Geruch auch vom Vermieter als belästigend empfunden werden muss. (Das bedeutet, der Vermieter muss sich in Ihrer Wohnung selbst ein Bild davon machen.) Außerdem muss der Vermieter bereit sein, den Nachbarn nicht anzuzeigen oder ihm fristlos zu kündigen. Bedenken Sie, dass dem Nachbarn eine fristlose Kündigung durch den Vermieter drohen kann, wenn Sie die Geruchsbelästigung melden. Und auch eine Anzeige durch die Polizei kann das nach sich ziehen. Doch haben Sie nicht zu viel Gewissensbisse – immerhin leiden Sie unter den Umständen. Und es ist Ihr gutes Recht, in einer Wohnung zu leben, die keinen erheblichen Mietmangel wegen Gestanks aufweist.