Mietminderung: Essensgeruch vom Nachbarn

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Essensgeruch aus der Nachbarwohnung: Wann darf gemindert werden?
Essensgeruch aus der Nachbarwohnung: Wann darf gemindert werden?

Der Essensgeruch aus der Wohnung des Nachbarn hängt in Ihrer Wohnung stark in der Luft? Das müssen Sie nicht untätig hinnehmen. Allerdings, um es gleich zu sagen, sind die Aussichten auf eine Mietminderung nicht immer glänzend. Auf dieser Seite haben wir für Sie Wissenswertes und Fakten zusammengestellt, wie Sie in einer solchen Situation handeln können. Sprechen Sie mit dem Nachbarn, das sollte der erste Schritt sein, parallel dazu informieren Sie auch Ihren Vermieter. Wie Sie im Detail vorgehen, können Sie im Fortgang dieses Textes nachlesen. Hier erfahren Sie, wann Essensgeruch aus der Nachbarwohnung zu einem erheblichen Mietmangel wird. Nur dann sind die Aussichten auf eine Mietminderung ja realistisch. Zudem haben wir uns einige Urteile, die Gerichte zu diesen Fragen gefällt haben, näher angesehen. Am Ende der Seite finden Sie ein Muster-Anschreiben. Dieses können Sie in dieser Form – oder leicht verändert, je nachdem, wie Ihre Situation ist – an Ihren Vermieter schicken.

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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Aber zunächst einmal betrachten wir die Funktion, die Ernährung hat. Und damit ist auch jener Vorgang gemeint, der notwendig ist, um warmes Essen zu erhalten: das Kochen. Genau dann nämlich entstehen erst die Gerüche, die Sie momentan möglicherweise sehr stören. Die Wahrnehmung von Essensgeruch ist eine subjektive Sache. Manche Menschen fühlen sich schon bei leichten Gerüchen gestört oder entwickeln eine Allergie gegen bestimmte Lebensmittel. Anderen machen auch permanente und „stärkere“ Gerüche überhaupt nichts aus.

►Mietminderung: Essensgeruch vom Nachbarn | Musterschreiben

Sehr geehrter Vermieter [__],

in den Sommermonaten war das Problem für uns noch überschaubar. Doch seit wir aufgrund der Kälte nicht mehr richtig lüften können, also seit Anfang Oktober, haben wir festgestellt, dass der Essensgeruch aus der Nachbarwohnung zu einer permanenten und penetranten Geruchsbelästigung für uns geworden ist.

Mit dem Nachbarn haben wir bereits mehrfach gesprochen und ihn gebeten, dass er beim Kochen besser lüften möge. Doch hat sich an unserer Wahrnehmung bis zum heutigen Tage nichts geändert. Da wir den Konflikt offensichtlich nicht unter Nachbarn lösen können, möchten wir Sie von diesem Problem unterrichten.

Zunächst einmal bitten wir Sie, sich persönlich einen Eindruck des Geruchsproblems zu verschaffen. Hierzu würden wir Sie gern einladen, bei uns am Abend ab 19 Uhr vorbeizukommen. Das ist die Zeit, zu der der Essensgeruch am durchdringendsten ist. Bitte melden Sie sich zu diesem Zweck bis zum [Datum] bei uns. Vielleicht können Sie vorher auch mit unserem Nachbarn sprechen und ihn auf das Problem aufmerksam machen.

Sollten wir von Ihnen nichts hören, werden wir ab dem Tag nach der gesetzten Frist die Miete um zehn Prozent mindern.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Essensgeruch ist keine Frage der subjektiven Wahrnehmung

Dass Nachbarn ein gutes Verhältnis pflegen, ist leider nicht immer der Fall. Manchmal kann es allerdings vorkommen, dass Menschen auf ihren Nachbarn wütend sind, obwohl es gar keinen Streit gibt. Zum Beispiel dann, wenn es in der eigenen Wohnung zu Essensgeruch kommt, der eindeutig aus der benachbarten Wohnung stammt. Wenn dieser Geruch regelmäßig entsteht und Sie sich davon sehr gestört fühlen, muss Abhilfe geschaffen werden. Und zwar bevor es zu einer Eskalation kommt. Was wäre in diesem Fall der erste Schritt?

  • Nehmen Sie Kontakt zu dem Nachbarn auf, der den Essensgeruch beim Kochen verursacht.
  • Passen Sie dafür idealerweise einen Zeitpunkt ab, an dem es nicht nach Essen riecht. Dann sind Sie emotional womöglich etwas gelassener.
  • Machen Sie dem Nachbarn klar, dass es bei Ihnen stark riecht, wenn gekocht wird. Vielleicht fragen Sie nett nach, ob auch ordentlich gelüftet wird, wenn Essen auf dem Herd steht. Alternativ können Sie fragen, ob eine Dunstabzugshaube genutzt wird.
  • Wenn absehbar ist, dass Sie sich nicht einig werden oder der Nachbar weiterhin keine Rücksicht nimmt, dann setzen Sie einen Brief – oder eine Email – an Ihren Vermieter auf; es ist sehr wichtig, dass dieser informiert ist, dass es in seinem Haus zu Streit oder zumindest zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
  • In den Schreiben an den Vermieter schildern Sie zunächst einfach die Sachlage. Machen Sie auch darauf aufmerksam, dass der Essensgeruch in der kalten Jahreszeit womöglich etwas schwerer ins Gewicht fällt. Dann nämlich können Sie nicht mehr so gut lüften. Wenn der Geruch im Sommer wie im Winter sehr penetrant ist, dann lassen Sie diese Angabe weg.

Mietminderung wegen Essensgeruch?

  • Die Forderung nach oder die Androhung einer Mietminderung ist in einem solchen Fall eher schwierig. Ihr Vermieter wird in den meisten Fällen argumentieren, dass Essensgeruch aus der Nachbarwohnung als „haushaltsübliche Erscheinung“ gilt. Hier helfen dann nur wenige Gegenargumente.
  • Eins davon könnte aber sein, dass es sich um nicht „heimatübliche“ Gerüche handelt. Das ist etwa der Fall, wenn die Nachbarn aus einer völlig anderen Region der Welt stammen. Oft werden die Speisen dann mit Gewürzen behandelt, die wir nicht kennen. Doch auch dann muss erst eine Grenze der Zumutbarkeit überschritten werden.

Wenn der nachbarschaftliche Zwist oder die Uneinigkeit mit dem Vermieter vor Gericht landet, muss viel passiert sein. Die Gerichte werden aber auch dann immer zuerst überprüfen, wie der Fall liegt. Pauschale Urteile werden so gut wie nie gefällt. Vergessen Sie dabei nicht, dass viele Gerüche, die früher als „fremd“ gegolten haben, heutzutage längst gang und gäbe sind. Das kann zum Beispiel der Duft von Knoblauch sein oder der Geruch von anderen Gewürzen.

Urteile zum Thema Essensgeruch

Der Essensgeruch aus der Wohnung des Nachbarn ist vor deutschen Gerichten immer mal wieder Gegenstand. Im folgenden Absatz möchten wir Ihnen ein paar konkrete Beispiele zeigen.

  • Ein allgemeines Urteil fällte das Landgericht Essen im Jahr 2000. Es lautete, dass Koch- und Essensgeruch aus der Nachbarwohnung grundsätzlich von allen Mietern geduldet werden müssen. Nur, wenn die Belastung durch den Geruch extrem ist, können Mieter das beanstanden. Wann ein solcher Extremfall eintritt, muss jedoch individuell betrachtet werden.
  • Ähnlich argumentierte das Amtsgericht in Hamburg-Harburg. Essensgeruch beim Kochen ist unvermeidbar, urteilten die Richter im Jahr 1993. Nur, weil ein Mieter den Geruch als unerträglich, penetrant oder stark empfinde, sei das noch kein hinreichender Grund, die Miete zu mindern oder den Nachbarn für den Essensgeruch in Haftung zu nehmen.
  • In Essen wollte eine Mieterin im Jahr 1999 ihre Miete um 30 Prozent mindern, weil Essens- und Kochgerüche übermäßig stark gewesen seien – das Gericht erkannte jedoch nicht, dass dem so war, die Forderung wurde abgewiesen.

Das alles sind, Sie haben es bemerkt, Urteile, bei denen der klagende Mieter vor Gericht nicht Recht bekommen hat. Das muss aber nicht immer der Fall sein, wie Sie im nächsten Absatz nachlesen können.

Fälle, in denen Mieter zumindest zum Teil Recht bekamen

  • Das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten befand im Jahr 1999 einen Fall also so gravierend, dass eine Mietminderung erlaubt wurde. Aufgrund von penetrantem Essensgeruch aus der Wohnung darunter durfte der Mieter sieben Prozent seiner Miete einbehalten.
  • Weil aus der Wohnung des Nachbarn ein übelriechendes Gemisch aus Essensgerüchen und Zigarettenqualm die Wohnung beeinträchtigte, durfte ein Mieter in Stuttgart sogar um 20 Prozent mindern, wie das dortige Landgericht im Jahr 1998 befand. In diesem Fall kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Gerüche im Normalfall nicht stark und störend gewesen wären. Allerdings traf die Schuld den Vermieter. Denn die Bauweise des Hauses hatte dazu geführt, dass Abdichtungen nur schlecht angebracht werden konnten. So erhielt der Mieter das Recht zur Mietminderung.
  • 2002 befasste sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit einem Fall, bei dem ein Mieter seinen Grill unter dem Schlafzimmer eines Nachbarn benutzte; der Nachbar hatte eine Mietminderung durchgeführt. Dies war nach Ansicht der Richter zwar unzulässig. Dennoch musste der Mieter seinen Grill beseitigen. Die gegenseitige Rücksichtnahme war für das Gericht hier das entscheidende Kriterium.

Ein etwas anderer Fall und ein etwas anderes Urteil stammen aus Köln. Dort hatte das Oberlandesgericht 1997 darüber zu urteilen, dass sich ein Mieter im obersten Stock gegen Essensgeruch wehrte. Das Gericht urteilte einerseits, dass Kochgeruch fast immer ortsüblich sei. Im konkreten Fall allerdings ging der Geruch nach Ansicht der Richter über das normale Maß hinaus. Der Eigentümer der Wohnung, der den Geruch zu verantworten hatte, wurde dazu verurteilt, eine Dunstabzugshaube einzubauen.

Zusammenfassung

Wie immer hängt die Frage nach der Schuld und der Zumutbarkeit im Fall von Essensgeruch von individuellen Faktoren ab. Gerichte fällen hierzu keine pauschalen Urteile. Bevor Sie die Miete mindern und womöglich einen Prozess riskieren, sollten Sie nach Möglichkeit andere Versuche unternehmen. Sprechen Sie mit dem Nachbar, schreiben Sie Ihrem Vermieter und bitten Sie ihn, sich persönlich einen Eindruck zu machen. Nur, wenn Sie hier überhaupt nicht weiterkommen, ist die Mietminderung oder die Androhung dieser sinnvoll. Und vielleicht hat Ihr Vermieter ja noch eine andere Lösung parat – eine Dunstabzugshaube könnte eine solche Lösung sein.