Mietminderung wegen der Nachbarn

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Seine Nachbarn kann man sich nicht aussuchen. Bei Problemen hilft oft nur noch das Einbeziehen des Vermieters. Eine Mietminderung ist grundsätzlich denkbar
Bei Problemen mit den Nachbarn hilft oft nur noch das Einbeziehen des Vermieters.

Sie liegen mit Ihren Nachbarn wegen deren Fehlverhalten überkreuz und wollen das nicht hinnehmen? Oft ist eine Mietminderung drin. Doch wenn zwei sich streiten, freut sich meist niemand, jedenfalls dann nicht, wenn es sich um Nachbarn handelt.

Meist ist es ja so, dass sich eine Seite rücksichtlos verhält, während die andere am nachbarschaftlichen Frieden interessiert ist. Oft geht es gar nicht darum, dass hier Interessen kollidieren. Sondern darum, dass eine Seite nicht darüber nachdenkt, was er der anderen antut. Und nicht selten ist es der Lärm, der vom Nachbarn verursacht wird, der zum hauptsächlichen Streitpunkt wird. Wenn Ihr Wohnumfeld nicht dem vertragsmäßigen Gebrauch entspricht, können Sie gegen das Fehlverhalten des Nachbarn vorgehen. Doch wann ist die Situation unzumutbar? Hier gilt es, auf viele Details zu achten.

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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Zunächst einmal ist es wichtig für Sie zu wissen, dass Sie ein Anrecht auf eine gewisse Wohnqualität haben. Und diese darf natürlich auch durch einen Nachbarn niemals beeinträchtigt werden. Auf der anderen Seite steht das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, dieses Recht gilt auch für Ihren Nachbarn. So darf er zum Beispiel zu bestimmten Zeiten Musik machen (oder lauter hören als üblich). Das gehört zu seinem Persönlichkeitsrecht. Allerdings hat dieses Recht auch Grenzen. Es steht dem Nachbarn nur bis zu dem Punkt zu, an dem er Ihr Persönlichkeitsrecht nicht entscheidend einengt. Doch wo verläuft hier die Grenze? Das muss immer im einzelnen Fall entschieden werden, und genau das tun die Gerichte auch.

►Mietminderung Nachbarn: Musterschreiben an Vermieter

Sehr geehrter Vermieter [__],

wir wenden uns heute mit einem dringenden Anliegen an Sie. Es geht um den Nachbarn in der Wohnung [X] genau über uns. Wir haben mit ihm natürlich auch schon mehrfach gesprochen. Doch an der misslichen Lage hat sich in den vergangenen Wochen rein gar nichts geändert. Es geht um vermehrte Feiern am Wochenende und Gäste, die mitten in der Nacht bei diesem Nachbarn klingeln.

Unser Nachbar zeigte sich in den Gesprächen stets einsichtig und meinte, dass es nicht mehr vorkommen werde. Leider ist genau das Gegenteil der Fall, die Partys und die Besuche nehmen immer weiter zu. Dabei sind zwei Dinge für uns inzwischen unzumutbar geworden. Denn die Lautstärke der Feiern ist auch nach 22 Uhr unverändert hoch. Der Musiklärm und die Stimmen sind in jedem Raum unserer Wohnung deutlich zu vernehmen. Und auch das Klingeln der Türglocke reißt uns jedes Mal aus dem Schlaf. Nicht selten klingelt es noch morgens um 3 Uhr.

Die Situation werden wir nicht weiter hinnehmen. Wir bitten Sie, mit unserem Nachbarn zu sprechen. Unsere Versuche hatten keinen Erfolg. Wenn auch Sie hier nicht weiterkommen, müssen wir eine Mietminderung vornehmen. Dafür haben Sie sicher Verständnis. In erster Linie ist uns allerdings daran gelegen, dass die dauernde Ruhestörung endlich ein Ende hat.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Streit mit Nachbarn ist alltäglich

Ein grundsätzlich guter Maßstab, was für einen Nachbarn zu dulden sein kann, ist man immer selbst. „Was du nicht willst, das man dir tu‘, das füg auch keinem andern zu.“ So heißt es nicht zu Unrecht im Volksmund. Sollten Sie sich also durch Hundegebell im Treppenaus gestört fühlen, so sollten Sie keinen Hund halten, der ebenfalls laut bellt und das womöglich noch zu Tages- und Nachtzeiten, zu denen es die Nachbarn stört; auch sollten Sie dann dafür sorgen, dass Ihre Kinder im Treppenhaus nicht lauter sind, als das notwendig ist. Gerichte entscheiden beim Streit zwischen Nachbarn immer entlang bestimmter Kriterien. Und das wichtigste von ihnen lautet: Wie empfindet der Durchschnittsbürger? Das heißt, dass Sie etwa nicht anbringen können, dass Sie über ein besonders gutes Gehör verfügen. Nur weil Sie vorgeblich besser hören als der Durchschnitt, haben Sie keinen schnelleren Grund zur Klage (oder zur Mietminderung).

Bevor ein Gericht ins Spiel kommt, sollten Sie aber unbedingt das direkte Gespräch mit dem oder den Nachbarn suchen. In vielen Fällen lassen sich heftige Streitereien so schon im Vorfeld vermeiden. Doch ist immer häufiger zu beobachten, dass sich Nachbarn dem Gespräch verschließen oder sich uneinsichtig zeigen. Die Menschen (und damit auch die Nachbarn) sind heute egoistischer, selbstbezogener, ignoranter und gleichgültiger geworden. Und damit ist die Rücksichtnahme auf andere gewiss nicht größer geworden. Der Versuch, sich in den anderen hineinzuversetzen, unterbleibt dabei natürlich meistens.

Streit unter Nachbarn führt oft vor Gericht

Es mutet kurios an – aber wer unter rücksichtslosen Nachbarn zu leiden hat, muss das erst einmal beweisen. Nicht selten führen Streitigkeiten vor Gericht. Und dort sind Sie als Klagender in der Nachweispflicht. Also sollten Sie so früh wie möglich damit beginnen, ein Verhaltensprotokoll über Ihren Nachbarn zu führen. (So früh wie möglich heißt in diesem Zusammenhang, dass Sie selbstverständlich erst einmal das Gespräch suchen sollten. Oft reicht aber auch eine einmalige Unterredung, um zu wissen, dass der Nachbar nicht einlenken wird. Die Dokumentation, beispielsweise des verursachten Lärms des Nachbarn, ist für das Gericht ein unabdingbares Beweismittel. Dieses müssen Sie unbedingt erbringen.)

Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist die Liste von Urteilen in Sachen Streitigkeiten unter Nachbarn ellenlang. Bevor wir auf die einzelnen Urteile eingehen, möchten wir Ihnen noch einen Rat geben. Sollte das Gespräch mit Ihren Nachbarn nicht fruchten, so ist es ratsam, sich an den Vermieter zu wenden. Das können Sie persönlich oder telefonisch machen. Allerdings sollten Sie am gleichen Tag auch ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen, eine Email genügt hier. Dort schildern Sie die Situation genau und bitten den Vermieter um Hilfe in der Angelegenheit. Erwähnen Sie ruhig schon mal, weswegen Sie eine Mietminderung durchaus in Betracht ziehen. Der Schriftverkehr ist wichtig, um die Mietminderung später auch durchführen zu können. Nennen Sie dem Vermieter eine Frist, innerhalb derer er die Angelegenheit mit Ihrem Nachbarn bespricht. Hält sich der Vermieter nicht an diese Frist oder ändert sich nach dem Gespräch nichts, mindern Sie die Miete.

Auch für das Gericht, sollte es zu einer Verhandlung kommen, ist ein solcher schriftlicher Nachweis von Nöten. Können Sie den Nachweis nicht erbringen, dann schmälert das Ihre Chancen, die Miete auch tatsächlich mindern zu können.

Nachbarn gegen Nachbarn: wie Gerichte urteilen

Bevor wir auf einzelne Urteile eingehen, sei noch einmal Folgendes gesagt. Deutsche Gerichte orientieren sich nicht an vorausgehende Urteile, die andere Gerichte in ähnlichen Verhandlungen bereits einmal gefällt haben. Es zählt einzig und allein der einzelne Fall. Und der wird vom Gericht in aller Sorgfalt geprüft, bevor ein Urteil ausgesprochen wird. (Aus diesem Grund ist es auch so wichtig, dass Sie in der Lage sind, das Fehlverhalten des Nachbarn zu dokumentieren.) Lärm, Partys oder das Nichteinhalten der Zimmerlautstärke sind übrigens die häufigsten Gründe für Streitereien unter Nachbarn. Die nachfolgend aufgeführten Urteile sind allesamt so gefällt worden. Wir verzichten aus Gründen der Übersichtlichkeit an dieser Stelle darauf, das jeweilige Gericht und die dazu gehörende Jahreszahl anzuführen.

  • Wenn Nachbarn feiern, sind Mieter fast immer betroffen. Noch in der Nacht klingeln neue Gäste oder die Musik ist deutlich zu laut. Das kann man mal hinnehmen; im Idealfall hat der Nachbar die Feier auch angekündigt. Ein Recht darauf hat er jedoch nicht. Sollten die Feiern also zu regelmäßig stattfinden, wird Ihr Persönlichkeitsrecht dadurch natürlich verletzt. Sie dürfen sich also gegen diese Feierei wehren.
  • Es gibt Nachbarn, die deutlich häufiger duschen, als das im Schnitt der Fall ist. Und Duschen in der Nachbarwohnung verursacht in den meisten Fällen auch Geräusche in den eigenen vier Wänden. Doch haben Sie kein Recht dazu, dem Nachbarn die Dusche zu untersagen. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. So sollte der Nachbar gewährleisten, dass die Dauer einer Dusche die Zeitspanne von 30 Minuten nicht übersteigt. Und zum anderen darf er auch nicht so häufig während der Nachtruhe duschen. Das nämlich beschränkt wiederum Ihre Persönlichkeitsrechte.

Rauchen, Hämmern, Bohren, Fernsehen

Das sind definitiv Geräusche, die zu den häufigsten Ursachen für Streit unter Nachbarn sorgen. Damit ist klar, dass es auch diesbezüglich einige Urteile von Gerichten gibt:

  • Sollten Nachbarn den Fernseher oder das Radio lauter als Zimmerlautstärke betreiben, müssen Sie das nicht einfach so hinnehmen.
  • Wenn Nachbarn auf dem Balkon rauchen, so ist das zu dulden. Auch dann, wenn Rauchgeruch in Ihre Wohnung dringt.
  • Für Kochgerüche, die Sie in Ihrer Wohnung wahrnehmen können, gilt dasselbe. Und zwar unabhängig von der Landesküche. Sollte allerdings eine gewisse Grenze überschritten werden, die eine Unzumutbarkeit für Sie darstellen, ändert sich die Sachlage. Das gilt gleichermaßen für Zigaretten- oder Zigarrenrauch. Dabei ist immer der Einzelfall entscheidend.
  • Wenn Nachbarn hämmern und bohren, müssen Sie das zunächst auch akzeptieren. Erfolgen die Geräusche jedoch in den Ruhezeiten, dann können Sie dagegen vorgehen. Auch eine umfangreiche Sanierung der Wohnung des Nachbarn kann sich für Sie mietmindernd sein.
  • Ein schwieriges Thema ist die Haltung von Haustieren. Einige Fragen hierzu werden schon im Mietvertrag geregelt. Und auch, wenn Hundehaltung generell erlaubt sein mag, gibt es Spezialfälle. Schafft sich ein Nachbar etwa einen als gefährlich eingestuften Kampfhund an, ist die Unzumutbarkeit womöglich schon gegeben. Das gilt auch für exotische Vogelarten. Deren oft schrilles Pfeifen müssen Sie in vielen Fällen ebenfalls nicht unbedingt hinnehmen.

Es kommt zudem immer wieder zu seltsamen und kuriosen Begebenheiten. So gab es einmal einen Prozess, der sich mit einem „Stehpinkler“ in der Nachbarwohnung befasst. Die von ihm verursachten Geräusche beim Wasserlassen hatten die Nachtruhe der Nachbarn massiv gestört. Die Grenze der Unzumutbarkeit sah ein Gericht tatsächlich als überschritten an.

Wenn Nachbarn Wohnungen zweckentfremden

Nicht wenige Mieter nutzen die gemieteten vier Wände zu anderen Zwecken. Oftmals spielt die Prostitution dabei eine Rolle. Aber auch die Vermietung der Wohnung an Besucher oder die Nutzung der Räume für Kindebetreuung ist nicht immer erlaubt. (Prostitution ist übrigens in privaten Räumen verboten.) Oft sind diese Zweckentfremdungen für Sie als Nachbarn nicht zumutbar.

Viele Nachbarn nutzen das Treppenhaus bzw. den Platz vor der Wohnungstür, um dauerhaft Einrichtungsgegenstände dort zu lagern. Auch das Abstellen von Sperrmüll spielt in diesem Zusammenhang oft eine Rolle. Für Sie als Mieter kommt es dadurch zu einer optischen und einer räumlichen Beeinträchtigung. Diese müssen Sie ebenfalls nicht akzeptieren. Das gilt allerdings nicht für Kinderwagen, wenn es im Haus keine andere Möglichkeit gibt, diese unterzubringen.