Mietminderung Babygeschrei

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Die meisten Mieter kennen das - Babygeschrei aus einer benachbarten Wohnung. Ist eine Mietminderung vorstellbar? Aus gutem Grunde lautet die Antwort hier Nein
Viele Mieter kennen das – Babygeschrei aus einer benachbarten Wohnung. Ist eine Mietminderung vorstellbar?

Sie werden seit längerem am Tag oder in der Nacht von Babygeschrei geweckt oder wachgehalten? Und Sie erwägen deswegen eine Mietminderung? Das aber ist, sagen wir es ruhig direkt, keine gute Idee. Da hilft es auch wenig, wenn Sie ungewöhnliche Arbeitszeiten geltend machen oder wenn Sie womöglich stärker als andere leiden.

Auch gibt es für Babys keine geregelten Zeiten, in denen sie lauter sein dürfen. Sie weinen eben, wenn sie Hunger haben oder wenn es ihnen mal nicht gut geht. Babygeschrei ist ein natürlicher Lärm, den auch die Eltern des Kindes nicht einfach abstellen können. Andererseits sollten auch Nachbarn Verständnis ernten, wenn die Beeinträchtigung besonders groß wird. Wenn Gerichte hierzu Urteile fällen, dann müssen sie die Interessen gegeneinander abwägen. Das Wohl des Kindes wird hier natürlich und völlig zu Recht höher gestellt als das von Nachbarn.

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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Es gibt natürlich Fälle, bei denen gewisse Grenzen erreicht werden. Wenn kleine Kinder etwa in den Ruhezeiten vermeidbaren Lärm erzeugen, der unzumutbar ist, kann eine Mietminderung greifen. Das hat das Amtsgericht in Neuss im Jahr 1998 geurteilt; die Miete durfte in dem Fall um zehn Prozent gemindert werden. Und wenn Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie zumindest ein bisschen einsichtsfähig sind, sind die Eltern gefragt. Diese müssen dann dafür sorgen, dass sich die Kinder innerhalb der Ruhezeiten so verhalten, dass es zumutbar ist. Doch wie Sie schon bemerken, ist hier die Rede von Kindern. Was Babys betrifft, so ist die Sachlage immer eine andere. Babygeschrei kann nicht unter die von den genannten Gerichten gefällten Urteile fallen.

►Mietminderung Babygeschrei: Mustertext

Sehr geehrter Vermieter [__],

wie Sie sicher wissen, sind unsere Nachbarn im dritten Stock in der [Adresse] Eltern geworden. Als gute Nachbarn freuen wir uns natürlich mit ihnen. Dennoch senden wir Ihnen heute dieses Schreiben mit der Bitte um Vertraulichkeit. Lassen Sie uns kurz darlegen, warum.

Es ist natürlich keine Überraschung, dass Babys weinen. Auch das Babygeschrei aus der Nachbarwohnung war in den ersten Wochen völlig normal. Inzwischen ist es leider so, dass die Schreizeiten die Stillezeiten bei weitem übertreffen. Wir haben mit den Eltern bereits gesprochen, diese scheinen mit der Situation derzeit ein wenig überfordert. Wir haben nicht den Verdacht, dass sie sich nicht hinreichend und liebevoll um das Kind kümmern würden. Es ist vermutlich einfach das, was man landläufig als Schreikind bezeichnet.

Dennoch bitten wir Sie (wie gesagt vertraulich) darum, bei Gelegenheit einmal darauf zu achten, ob für das Kindeswohl gesorgt ist – wir wissen, dass das Thema gerade den Eltern gegenüber heikel und womöglich sogar unfair ist. Wir glauben, dass sie sich alle Mühe geben. Sollte das aber nicht der Fall sein und sich später herausstellen, dass dem Baby etwas fehlte, würden wir uns das nicht verzeihen.

Wir hoffen, Sie wissen, dass wir uns nicht in anderer Leute Angelegenheiten einmischen möchten. Doch kann es ja nicht schaden, sich zu vergewissern, dass es dem Baby gut geht. Wir selbst werden natürlich weiterhin in Kontakt mit der jungen Familie bleiben. Lassen Sie sich abschließend versichern, dass wir selbstverständlich keine Ambitionen haben, unsere an Sie gezahlte Miete wegen Babygeschrei oder ähnlicher Faktoren mindern zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Babygeschrei als zumutbarer Lärm

Es hat hierzulande auch schon andere Zeiten gegeben, in denen Kinderlärm bzw. Babygeschrei vielen als unzumutbar galten. Und das ist noch gar nicht so lange her, wie man denkt. Im 21. Jahrhundert sind viele Gesetze in Kraft, in denen das Kindeswohl die Hauptrolle spielt. So schreiben die Landesimmissionsschutzgesetze ausdrücklich fest, dass Kinderlärm (von spielenden Kindern) grundsätzlich Ausdruck der kindlichen Entfaltung ist. Das heißt, dass dieser Geräuschpegel immer zumutbar und in jedem Fall sozialadäquat ist. Früher galten lärmende Kinder (das Wort Lärm ist sowieso negativ besetzt) als schädliche Umwelteinwirkung. Inzwischen regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz, dass dem nicht mehr so ist. Klagen gegen lärmende Kinder haben so keine Chance mehr.

Und weil dem so ist, muss Babygeschrei erst recht als sozialadäquat verstanden werden. Das heißt übersetzt, dass ein Minderungsanspruch gar nicht existieren kann. Abgesehen davon werden auch Babys älter. Für Eltern geht das vielleicht zu schnell, für genervte Nachbarn zu langsam. Aber Fakt ist: Babygeschrei ist eine Erscheinung, die definitiv vorübergeht. Wenn die Lärmbelastung über alle Maßen hinausgeht und Ausmaße hat, die die Situation für Nachbarn nicht zumutbar werden lassen, dann allerdings ändert sich die Sachlage – in diesem Fall muss man von einem elterlichen Verschulden ausgehen, wie das Landgericht in Berlin bereits in einem Urteil im Jahr 1952 festgestellt hat.

Babygeschrei als Ausdruck, dass etwas nicht stimmt

Doch wann ist das der Fall?

  • Zum einen könnte eine langwierige Krankheit des Kindes vorliegen, was nichts mit einem Verschulden der Eltern zu tun haben muss. Wenn Sie ein normales Verhältnis zu den Eltern haben, werden Sie als Nachbar sicherlich davon erfahren.
  • Es könnte aber auch sein, dass das Baby von den Eltern vernachlässigt oder im schlimmsten Fall sogar misshandelt wird. Wenn Sie diesen Verdacht haben, suchen Sie am besten ebenfalls das Gespräch mit den Eltern.
  • Fallen Sie aber nicht mit der Tür ins Haus, sondern versuchen Sie mittels Beobachtung herauszufinden, ob ein begründeter Verdacht vorliegt – und informieren Sie, sollte dem so sein, unbedingt die Polizei oder das Jugendamt.

Es gibt allerdings auch einen gewissen Prozentsatz an Babys, die man Schreikinder nennt. Warum? Weil sie ohne erkennbaren Grund ständig weinen und schreien. Das kostet jedoch zunächst einmal die Eltern Kraft und Nerven. Liegt dieser Fall vor, sollten Sie – so schwer es fällt – im Urteil milde sein, auch diese Phase geht vorüber.

Babygeschrei gilt ganz einfach und unumstößlich als kindgerechtes Verhalten. Darüber hinaus sind die Bedürfnisse der Babys ebenso wie die der Eltern höher anzusiedeln als die von Nachbarn. Das hat das Amtsgericht in Kassel im Jahr 1989 so festgestellt. Dieses Urteil wurde übrigens vom Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2003 grundsätzlich untermauert. Zudem spielt subjektive Empfindsamkeit eines einzelnen Menschen in diesem Zusammenhang keine Rolle. Gerichte bewerten immer, wie es sich mit der Zumutbarkeit in objektiver Hinsicht verhält. Und wer sich beim Einzug in die neue Mietwohnung vom Vermieter versichern lässt, dass die Wohnanlage bzw. das Haus „kinderfrei“ bleiben werde, begeht einen Fauxpas – Vermieter dürfen derlei Versprechen weder tätigen noch einhalten. Das Amtsgericht München sprach einem Mieter, der aus diesem Grund seine Miete mindern wollte, 1999 abwegiges und menschenunwürdiges Denken zu.

Wenn Babygeschrei trotzdem nervt

Es ist ja gar nicht auszuschließen, dass Sie von Babygeschrei tatsächlich genervt sind oder irgendwann auch übermüdet. Begehen Sie dennoch nicht den Fehler, die Eltern schon nach wenigen Tagen darauf anzusprechen. Wenn es das erste Kind ist, dann sind die Eltern anfangs womöglich ein wenig überfordert. Geben Sie Ihnen Zeit, die Überforderung ist normal und legt sich irgendwann. Wenn es nicht das erste Kind ist, geben Sie ihnen dennoch Zeit, denn jedes Kind ist schließlich anders.

Wenn es irgendwann nicht mehr anders geht, dann sprechen Sie mit den Eltern. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie nicht zu egoistisch auftreten. Eltern haben mit Neugeborenen anfangs gewiss andere Sorgen als die zwei, drei kurzen Nächte des Nachbarn. Seien Sie diplomatisch und treten Sie die Türen nicht ein. Versuchen Sie lieber, Ihre Problematik in ein freundschaftliches Gespräch mit einfließen zu lassen. Wichtig ist es auch, Verständnis zu zeigen, in erster Linie für das Kind.

Wer sich in einer solchen Situation kinderfeindlich gibt, lebt nämlich mit Sicherheit in der falschen Zeit. Und auf elterliches Verständnis darf dann auch niemand hoffen. Wenn Sie einfühlsam sind, offenbaren sich Eltern oft und räumen eine gewisse Überforderung ein. Dann ist es ein Gebot der Stunde, Hilfe anzubieten – vielleicht Einkäufe zu erledigen oder Ähnliches. Oftmals entspannt das die Gesamtsituation, weil das Baby so mehr Zeit mit den Eltern hat. Außerdem ist niemandem geholfen, wenn die Eltern wegen Babygeschrei Ihnen gegenüber auch noch ein schlechtes Gewissen haben. Und, um es noch einmal deutlich zu sagen: Sehen Sie von einer Mietminderung ab.