Innerstädtische Autobahn: Mietminderung nach Ausbau?

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Eine innerstädtische Autobahn verursacht Verkehrslärm, das ist klar. Und ein Ausbau verstärkt diesen Lärm in der Regel noch. Doch ist das ein guter Grund für eine Mietminderung?

Eine innerstädtische Autobahn ist immer ein Quell von Verkehrslärm. Ein Ausbau erhöht den Lärm sogar noch. Ist für Sie eine Mietminderung drin? Um Sie nicht zu sehr auf die Folter zu spannen: Es sieht nicht besonders gut aus. Sie können die Miete zumindest nicht grundsätzlich mindern. Wenn Sie Glück haben, kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht, und das Gericht prüft Ihren Einzelfall wohlwollend. Allerdings gibt es in der Rechtsprechung hierzu bis jetzt lediglich ein einziges Urteil. Und das wurde nicht im Sinne der Mieter gefällt. Lesen Sie auf dieser Seite, warum das in dem Fall, den wir ausführlich vorstellen, so gewesen ist. Generell ist es eher so, dass ein Vermieter beim Thema Verkehrslärm zwar nicht machtlos ist. Doch kann er sich oft ganz gut auf den Standpunkt zurückziehen, dass der Mieter mit einer Zunahme des Lärms hätte rechnen müssen – und das gilt für den Ausbau einer Autobahn auch.

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Denn wo Straßen sind, gibt es auch ziemlich häufig Baustellen, die für den Ausbau dieser Straßen sorgen sollen. Gegen diese Feststellung ist aus Sicht eines Mieters recht wenig zu sagen. Natürlich ist Verkehrslärm ein oft stark störender Faktor, wenn es um die Wohn- und Lebensqualität geht. Und nach einem Ausbau der Verkehrswege stört Verkehrslärm erst richtig – besonders, wenn es sich um eine innerstädtische Autobahn handelt.

►Verkehrslärm nach Ausbau einer innerstädtischen Autobahn – Musterschreiben an Vermieter

Sehr geehrter Vermieter [__],

dass die innerstädtische Autobahn vor unserer Wohnung in der [Adresse] Verkehrslärm verursacht, war uns beim Einzug in die genannte Wohnung natürlich klar – eingezogen sind wir, wie Ihnen bekannt ist, vor ziemlich genau zehn Jahren. Nun erfolgt ein Ausbau der genannten Autobahn. Für uns bedeutet das eine deutlich höhere Belastung durch den Verkehrslärm. Dieser Ausbau der sowieso schon vierspurigen Autobahn war damals in keinster Weise vorauszusehen.

Natürlich ist uns auch bewusst, dass Sie als Vermieter an der Situation keine Schuld trifft. Eine Schuldzuweisung unsererseits gibt es in diesem Fall überhaupt nicht. Dass der Ausbau einer Autobahn zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, wissen wir. Dennoch halten wir den Lärm, der uns dadurch in der Wohnung entsteht, für nicht zumutbar. Bitte wenden Sie sich in den kommenden Tagen an uns. Wir bitten Sie, sich diesen Lärm einmal von unserer Wohnung aus anzuhören.

Wir sind nämlich der Meinung, dass der Schallschutz in unserer Wohnung eine Verbesserung erfahren muss. Das zu überprüfen liegt an Ihnen. Aus unserer Sicht könnte es sein, dass die Fenster den Schall nicht entsprechend abhalten. Oder aber das Dämmmaterial in den Wänden entspricht nicht den neuesten Standards. In jedem Fall sollte unserer Ansicht nach hier etwas getan werden.

Sollten auch Sie nach der Inspektion zu diesem Schluss kommen, wären wir zu Zugeständnissen bereit. So können wir uns etwa vorstellen, uns an den Kosten für die Erneuerung des Dämmstoffs zu beteiligen. Auch zum Einbau neuerer, schallabweisender Fenster würden wir uns eventuell finanziell aus eigener Tasche beitragen. Wichtig ist uns nur, dass das Problem so schnell wie möglich behoben wird. Die Belastung durch den Verkehrslärm ist durchgehend sehr hoch, gerade in der Zeit des Berufsverkehrs. Zudem ist es deutlich lauter, als das vor dem Ausbau der Fall gewesen ist.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Innerstädtische Autobahn: Lärm ist vorprogrammiert

Wer als Mieter an eine innerstädtische Autobahn zieht, muss natürlich mit Verkehrslärm rechnen. Das ist ziemlich unzweifelhaft. Und dass eine innerstädtische Autobahn in einer Großstadt ausgebaut wird, kommt eben auch vor. Eine grundsätzliche Minderung der Miete ist damit schon nahezu ausgeschlossen. Das Wörtchen „grundsätzlich“ soll in diesem Zusammenhang aber zeigen, dass eine Mietminderung nicht doch Erfolg haben kann. Wenn nämlich besondere Umstände vorliegen, dann ist das durchaus möglich. Denn auch hier wird sich ein Gericht, sollte es zu einer Verhandlung kommen, den Einzelfall genau ansehen. Allerdings sollten Sie vorab genau abwägen, ob das die Mühen lohnt.

Wie das Gericht genau geurteilt hat

Im Folgenden werden wir den einzig dokumentierten Prozess näher untersuchen, den es zu dieser Thematik in Deutschland gegeben hat.

  • Das Ganze fand statt im Jahr 2013, und zwar im Berliner Bezirk Köpenick. Dort hatte eine Mieterin ihre Mietzahlungen gemindert. Der Grund war, dass ein Autobahnzubringer in der Nähe dafür gesorgt hatte, dass der Verkehrslärm beträchtlich war.
  • Nun hatte es die innerstädtische Autobahn jedoch schon seit dem Jahr 1963 hier gegeben. Doch erst mit deren Ausbau im Jahr 2008 nahm die Lärmbelastung deutlich zu.
  • Die Vermieterin akzeptierte die Mietminderung durch die Mieterin nicht. Sie klagte dagegen und so kam es zum Prozess. Das Argument der Vermieterin war, dass die Mieterin irgendwann mit einem Ausbau der Autobahn zu rechnen hatte.
  • Das Gericht prüfte den Fall genau – und entschied am Ende im Sinne der Vermieterin, also gegen die Mieterin. In anderen Fällen ist oft die Rede davon, dass ein Verschulden des Mieters keine Rolle spielt. Damit ist gemeint, dass der Vermieter nicht Schuld an den Umständen sein muss, damit eine Mietminderung gerechtfertigt ist.
  • Genau das ist in diesem Fall jedoch anders. In dem Urteil, das das Amtsgericht in Köpenick im Jahr 2013 gefällt hat, ist die Vermieterin vom Verschulden ausgeschlossen, es wird also ausdrücklich drauf hingewiesen, dass sie nichts dafür kann, dass hier eine innerstädtische Autobahn ausgebaut worden ist. Einen Mangel in der Mietsache hat das Gericht deswegen nicht feststellen können.

Weiter hieß es, dass es durchaus bestimmte Ausnahmen geben könne. Das Gericht führte das Beispiel an, dass eine ruhige Straße durch ein Villenviertel theoretisch zur vielbefahrenen Umleitung werden könnte. Wenn die ruhige Lage eine wichtige und mietpreisbestimmende Eigenschaft sei, dann sei eine Mieterklage berechtigt. So hatte zum Beispiel das Landgericht Berlin im Jahr 2000 in einem anderen Prozess geurteilt.

Weitere Begründung des Gerichts

Doch damit zurück zum aktuellen Fall. Das Gericht führte weiter aus, dass Mieter einer Wohnung in der Innenstadt immer damit rechnen müssten, dass eine Straße in ihrem Verlauf geändert werden könne. Dadurch könne auch der Verkehrslärm zunehmen, hieß es in dem Urteil weiter. Denn eine innerstädtische Straße (und demnach wohl auch eine innerstädtische Autobahn) könne jederzeit ausgebaut werden. Das sei in der Großstadt nun einmal üblich.

So hart einiges an diesem Urteil klingen mag, einige andere Punkte sind dafür durchaus nachvollziehbar. Die Mieterin hatte nämlich geltend gemacht, dass sie seit dem Jahr 1963 in der Wohnung wohnte. (Zu diesem Zeitpunkt war die Mauer in Berlin gerade einmal zwei Jahre alt.) Damals, so argumentierte sie, habe sich ihre Wohnung in einer ruhigen Wohnlage befunden. Nach Ansicht des Gerichts war dem jedoch so, weil der Mauerbau zu dieser ruhigen Lage geführt hatte. Und die Mieterin habe sich eben zu keinem Zeitpunkt darauf verlassen dürfen, dass das so bleiben würde.

Auch diese Begründung klingt zunächst einmal ziemlich hart. Natürlich war 1963 ein Ende der Mauer nicht abzusehen. Andererseits sind von 1963 bis 2013 genau 50 Jahre vergangen, und die Zeiten ändern sich eben.

Was heißt das aber nun für Sie?

Wenn eine innerstädtische Autobahn vor Ihrer Wohnung ausgebaut wird, ist es schwierig, eine Mietminderung durchzusetzen. Denn die Begründung, dass Ihr Vermieter nichts dafür kann, lässt sich wohl auch dann halten. Aber es bleiben Ihnen andere Möglichkeiten, wie Sie vielleicht doch ein wenig Geld einsparen. So könnten Sie etwa erst einmal prüfen, ob Ihre Fenster den Verkehrslärm ausreichend abhalten. Ist das nicht der Fall, dann können Sie mit Ihrem Vermieter sprechen. Wenn Sie ein gutes Verhältnis untereinander haben, dann kommt er Ihnen hier womöglich ein Stück weit entgegen.

Wie immer stellen wir für Sie einen Mustertext zur Verfügung, den Sie als Vorlage für Ihr Schreiben an Ihren Vermieter nutzen können; in diesem Fall geht es darin aber nicht um eine Mietminderung. Stattdessen haben wir Formulierungen eingebaut, wie Sie Ihren Vermieter bitten können, sich um den Schallschutz zu kümmern.