Mietminderung bei Kugelkäfern

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Ein paar Käfer in der Wohnung sind noch keine große Sache - aber eine Kolonie Kugelkäfer müssen Sie nicht dulden
Ein paar Käfer in der Wohnung sind noch keine große Sache – aber eine Kolonie Kugelkäfer müssen Sie nicht dulden

Sie haben bemerkt, dass sich eine Vielzahl Kugelkäfer in Ihrer Wohnung ausgebreitet hat? Dann ist eine Mietminderung durchaus denkbar. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, so wie es immer ist, wenn Ungeziefer Ihre Wohnung befallen hat. Zum einen dürfen Sie nicht dafür verantwortlich sein, dass die Kugelkäfer Ihre Wohnung in Scharen heimsuchen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie Lebensmittel und sonstige Vorräte nicht offen herumstehen lassen. Das nämlich lockt Ungeziefer aller Art an – und eben auch Kugelkäfer. Zu dieser Art gehören übrigens auch die Marienkäfer, die wir ja eigentlich mögen. Doch wenn sich gleichzeitig 30, 40 Tiere oder mehr in unseren Räumen aufhalten, wird es lästig. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie tun können und müssen, wenn Sie auf eine Kolonie Kugelkäfer aufmerksam werden. Wir zeigen, warum es notwendig ist, dass Sie Ihren Vermieter informieren und weswegen Sie den Befall fotografisch dokumentieren sollten.

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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Zudem stellen wir am Ende dieser Seite ein Musterschreiben zur Verfügung, dass Sie Ihrem Vermieter zusenden können. Dafür reicht es in der Regel völlig aus, wenn Sie eine Mail schreiben – die Hauptsache ist, dass Schriftverkehr existiert. Warum aber ist das so? Nun, wenn es zum einem Rechtsstreit zwischen Ihnen und dem Vermieter kommt, kann das bis vor ein Gericht führen. Dort jedoch haben Sie geringe Chancen, Recht zu bekommen, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie den (vermeintlichen) Mietmangel gemeldet und auf dessen Beseitigung gedrängt haben; das nachzuweisen ist natürlich nur in schriftlicher Form möglich – und außerdem sollten Sie in dem Schreiben eine Frist setzen, bis zu der sich Ihr Vermieter um die Behebung des Mietmangels kümmern sollte. Eine Frist können Sie jedoch auch setzen, bis zu der sich der Vermieter die Situation mit eigenen Augen angesehen hat.

►Mietminderung bei Kugelkäfern: Mustervorlage

Sehr geehrter Vermieter [__],

wir haben am Wochenende bemerkt, dass sich jede Menge Kugelkäfer in unserer Wohnung tummeln. Das klingt zunächst einmal harmlos, doch in der Küche haben sich am gestrigen Sonntagabend mehr als 30 Insekten aufgehalten. Die Tiere schaffen es aufgrund ihrer geringen Körpergröße, auch in die Schränke zu gelangen, in denen wir Vorräte lagern.

Abgesehen davon, dass die Hygiene besonders in der Küche gefährdet ist, schaffen es auch einige Kugelkäfer ins Schlafzimmer. Weil die Tiere auch im Dunkeln fliegen, entstehen permanent und eben auch in der Nacht laute Geräusche. Dies umso mehr, als die Kugelkäfer ständig gegen Wände und Fenster fliegen. Auch im Bett haben wir bereits Tiere feststellen müssen. Wie stark der Befall ist, entnehmen Sie bitte den Fotos, die wir dieser Email angehängt haben. Wir haben sie am gestrigen Mittag in der Küche und im Schlafzimmer gemacht.

Damit Sie sich selbst ein Bild von der Lage machen können, würden wir mit Ihnen gern einen Termin vereinbaren. Wir bitten Sie dringend, sich dazu bis zum kommenden Freitag mit uns in Verbindung zu setzen. Gern können Sie zu dem Termin dann auch einen Spezialisten, etwa einen Kammerjäger, bstellen.

Sollte unsere Bitte bis Freitag unbeantwortet bleiben, werden wir die Miete um 25 Prozent mindern. Sollte sich der Befall bis dahin jedoch auf die ganze Wohnung ausdehnen oder sollte sich die Anzahl der Kugelkäfer drastisch erhöhen, erhöht sich die Minderungsquote, wenn Sie auf unsere Bitte nicht reagieren. In Erwartung Ihres Anrufs und

mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Kugelkäfer in der Wohnung: die ersten Schritte

Wenn Sie bemerken, dass mit einem Mal eine hohe Zahl Kugelkäfer bei Ihnen haust, informieren Sie umgehend Ihren Vermieter. Das tun Sie zunächst einmal entweder persönlich oder telefonisch, das erhöht die Chance, dass er sich zügig kümmert. Parallel dazu sollten Sie aber, wie schon beschrieben, auch eine Email an den Vermieter schreiben. Dort stellen Sie klar, wann Sie den Befall durch Kugelkäfer bemerkt haben. Beschreiben Sie, um wie viele Tiere es sich dabei handelt. Und hängen Sie Fotos an die Mail an, die Sie mit einer Kamera von der Plage gemacht haben. Vergessen Sie nicht, eine Frist zu setzen, dabei sollten Sie dem Vermieter aber ein paar Werktage Zeit einräumen. Haben Sie das alles getan, so sind Sie gewappnet für den Fall der Fälle, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Wie aber steht es um die Möglichkeit, eventuell eine Mietminderung durchzuführen? Das kommt tatsächlich auf die individuellen Umstände an. Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen ein Beispiel zeigen, das es in der deutschen Rechtsprechung tatsächlich so gegeben hat. Gleichzeitig bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass Sie daraus keine Rückschlüsse auf Ihre Situation ableiten. Selbst dann, wenn die Beeinträchtigung in Sachen Gebrauchswert der Wohnung durch Kugelkäfer die gleichen oder zumindest ähnliche Umstände hat, muss das noch lange nicht heißen, dass ein Gericht Ihren Fall auch genau gleich bewertet.

Kugelkäfer: Was Gerichte dazu geurteilt haben

Es gibt zwei wesentliche Urteile zu dieser Thematik. Beide wurden zufälligerweise vom gleichen Gericht gefällt, nämlich vom Amtsgericht in Trier.

  • Im Jahr 2001 lag in einer Wohnung ein Befall durch Kugelkäfer vor. Weil zur Bekämpfung der Schädlinge ein Mittel eingesetzt wurde, das die Luft kontaminierte, minderte der Mieter seine Mietzahlungen.
  • Der Vermieter nahm das nicht hin und klagte gegen die Mietminderung. Das brachte die Angelegenheit vor Gericht.
  • Dort bekam der Mieter in jedem Punkt Recht. Das Mittel zur Bekämpfung der Schädlinge hatte die Luft deutlich kontaminiert. Der Mieter bekam vom Gericht das Recht zugesprochen, die Miete um 100 Prozent mindern zu dürfen.
  • Sieben Jahre danach, also im Jahr 2008, war erneut das Trierer Amtsgericht gefragt. Auch dieses Mal ging es um Kugelkäfer, die eine Wohnung befallen hatten.
  • Der Mieter hatte gemindert, weil er das Ungeziefer als Plage erachtete, die einen Mietmangel darstellte. Hiergegen ging der Vermieter gerichtlich vor.
  • Doch auch in diesem Prozess folgten die Richter den Argumenten des Mieters. Es habe tatsächlich eine Beeinträchtigung im Gebrauchswert der Wohnung vorgelegen, so das Urteil. Der Mieter durfte seine Mietzahlungen um 50 Prozent reduzieren.

Wichtig ist für Sie also auf jeden Fall, dass ein erheblicher Befall durch Kugelkäfer vorliegt. Die Plage muss auch für Außenstehende (in diesem Fall die Richter) so ersichtlich sein, dass der Gebrauchswert der Wohnung erkennbar eingeschränkt ist – und das wiederum bedeutet, dass Sie für etwas bezahlen, das Sie nicht erhalten, in diesem Fall die vollumfängliche Nutzung Ihrer Wohnung.

Zusammenfassung

Insekten in der Wohnung sind nie besonders beliebt. Doch eine echte Beeinträchtigung Ihrer Wohnräume entsteht Ihnen nur, wenn man von einer Plage sprechen kann. Dafür lässt sich jedoch keine bestimmte Anzahl an Tieren – in diesem Fall der Kugelkäfer – nennen. Was definitiv hilft, ist, dass Sie den Befall dokumentieren. Im Fall der Fälle können sich die Richter oder auch Gutachter so ein Bild von der Lage machen.

Sonderfälle liegen immer dann vor, wenn die Bekämpfung der Schädlinge ins Spiel kommt. In einigen Fällen sind die Mittel, die dabei verwendet werden, unerträglich für Sie als Mieter. Daraus kann sich zusätzlich das Recht zur Minderung ableiten. Wenn die Schädlingsbekämpfung bereits durchgeführt worden ist, aber keinen Erfolg gebracht hat, spielt das in der richterlichen Bewertung mit Sicherheit auch eine Rolle, allerdings ist schwer zu sagen, ob das Gericht dann einer großzügigen Minderung zustimmt. Bedenken Sie immer, dass jeder Fall von einem Gericht individuell beurteilt wird.