Silberfische: Mietminderung möglich?

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Wenn Silberfische in der Wohnung vorkommen, entscheidet oft die Anzahl über eine mögliche Mietminderung
Wenn Silberfische in der Wohnung vorkommen, entscheidet oft die Anzahl über eine mögliche Mietminderung

Haben Sie bemerkt, dass sich Silberfische in Ihrer Wohnung aufhalten? Unter gewissen Umständen können Sie dann eine Mietminderung geltend machen. Doch dafür müssen einige Faktoren zusammenkommen. Und vor allem müssen Sie als Mieter selbst nachweisen können, dass Sie alles getan haben, um dem Ungeziefer entgegenzuwirken. Das können Sie in der Tat und auf mehreren Ebenen – Vorbeugen ist in diesem Fall eine wichtige Angelegenheit. Und selbst, wenn die Tiere einmal in Ihre Wohnung eingedrungen sind, können Sie selbst Abhilfe schaffen. Wie das geht und wie Sie vorbeugen können, das erfahren Sie auf dieser Seite. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, wie Sie reagieren sollten, wenn Sie einen Befall durch Silberfische feststellen. Natürlich untersuchen wir auch, was die Rechtsprechung in Deutschland in den letzten Jahren zu diesem Thema geurteilt hat. Und nicht zuletzt finden Sie am Seitenende ein Anschreiben-Muster, das Sie so oder ähnlich an Ihren Vermieter richten können.

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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Denn das ist die wichtigste Pflicht als Mieter: den Vermieter umgehend über etwaige Missstände in der Wohnung zu informieren. Gesetzt den Fall, Sie führen aufgrund eines erheblichen Mangels eine Mietminderung durch und Ihr Vermieter akzeptiert nicht. Dann wird er darauf bestehen, dass Sie den restlichen Betrag – also die Summe, um die Sie gemindert haben – nachzahlen. Weigern Sie sich, so dürfte es sein, dass der Vermieter eine Klage gegen Sie anstrengt. Dann ist es immens wichtig, dass Sie nachweisen können, den Vermieter umgehend über den Mangel informiert zu haben. In dem Schreiben müssen Sie ihn auffordern, den geschilderten Mangel auch zu beheben. Dafür ist es nötig, eine Frist zu setzen, innerhalb derer der Vermieter zumindest auf Ihr Schreiben zu reagieren hat. Eine Mietminderung können Sie dennoch schon unabhängig davon durchführen.

►Silberfische: Mietminderung Mustertext

Sehr geehrter Vermieter [__],

wir haben gestern, also am [Datum], bemerkt, dass wir einige Silberfische in der Wohnung haben. Es handelt sich um etwa 15 Tiere, die wir in der Küche festgestellt haben. Wir haben die Silberfische mit der Kamera aufgenommen. Es ist möglich, dass sich die Tiere jedoch an anderen Orten in der Wohnung eingenistet haben. Das wissen wir allerdings noch nicht genau, hielten es aber für unsere Pflicht, Sie gleich zu informieren.

Wir würden Sie bitten, sich bis spätestens kommenden Freitag, den [Datum], bei uns zu melden. Es ist dringend geboten, dass Sie sich ein Bild der Situation machen. Die Beseitigung dieses Mangels hat für uns oberste Priorität.

Da wir uns selbst kein Fehlverhalten vorwerfen können, sehen wir uns gezwungen, die Miete um 15 Prozent zu mindern. Das gilt für den Zeitraum der Entdeckung (also gestern) bis zur endgültigen Lösung des Problems anteilig an der Monatsmiete. Da wir die Wohnung zwei Mal pro Wochen putzen und jeden Raum einschließlich der Küche mehrmals am Tag lüften, haben wir den Befall nicht selbst herbeigeführt. Zudem lagern wir die Lebensmittel in geschlossenen Behältern.

Wir bitten Sie höflichst, die Frist bis kommenden Freitag einzuhalten. Melden Sie sich bei uns, damit wir einen Termin vereinbaren können. Sollten Sie das für nötig erachten, so können Sie natürlich einen Experten, etwa einen Kammerjäger, mit hinzuziehen. Auch ein Gutachter, der die Situation unabhängig beurteilt, ist natürlich willkommen. Uns liegt nur daran, dass das Problem schnell gelöst wird.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Silberfische – was sind das für Tiere?

Silberfische mögen nicht so eklig sein wie Ratten oder Kakerlaken. Dennoch haben sie nichts in einer Mietwohnung verloren. Zwar übertragen sie keine Keime oder Krankheiten und sie sind eigentlich auch harmlos. Dennoch gehen sie an die Nahrungsvorräte von uns Menschen und knabbern alles Mögliche an. Dazu kommt, dass sie auch rein optisch nicht gerade das sind, was man reizvoll nennen würde. Es sind eben Insekten, die von der menschlichen Umgebung profitieren, und sie finden beste Bedingungen in unseren Wohnungen. Und das vor allem dort, wo es feucht und/oder warm ist, also etwa im Badezimmer oder in der Küche. Am Tage sind sie oft nicht zu bemerken, weil sie sich hinter Fußleisten, lockeren Tapetenstücken, zwischen Fliesen oder hinter Möbeln verkriechen – nachts allerdings kommen sie aus ihren Verstecken und machen sich gern über Nahrungsvorräte von uns Menschen her.

Aber reicht die Anwesenheit der Tiere allein schon aus, damit Sie die Miete mindern können? Nein, ganz und gar nicht – aber unter gewissen Umständen eben schon:

  • Die sogenannte Gebrauchstauglichkeit Ihrer Wohnung muss stark beeinträchtigt sein. Hier spielt der Raum, in dem Sie die Tiere festgestellt haben, keine unerhebliche Rolle.
  • Wenn Sie Silberfische in der Küche entdeckt haben, ist der Gebrauch der Wohnung eher eingeschränkt als im Flur. Die Miete können Sie in diesem Fall also auch eher mindern.
  • Doch welchen Zeitraum müssen Sie hier ansetzen, damit die Minderung auch gerechtfertigt ist? Und wie viele Silberfische müssen es sein, damit die Minderung angemessen erscheint? Das sind Fragen, die nicht pauschal beantwortet werden können.

In Fällen wie diesen urteilen Gerichte nämlich immer je nach Einzelfall. Die Bewertung unterliegt also den individuellen Umständen.

Auch Sie können Silberfische verhindern

Silberfische mögen Orte, an denen es feucht und warm zugeht. Und als Mieter wissen Sie natürlich ganz genau, welche Plätze das in Ihrer Wohnung sind. Das Badezimmer ist geradezu prädestiniert dafür, dass sich Silberfische einnisten – jedenfalls dann, wenn Sie es versäumen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die Ungeziefer in Ihrer Wohnung verhindern. Dazu gehört natürlich zum einen, dass Sie die Räume sauber halten, sie also regelmäßig putzen. Und zum anderen sollten Sie dafür sorgen, dass Sie nicht zu stark heizen und die entsprechenden Räume regelmäßig lüften. Im Prinzip sind es also dieselben Maßnahmen, mit denen Sie auch einem Schimmelbefall vorbeugen.

Problematisch für Sie könnte es allerdings werden, diese Maßnahmen nachzuweisen, wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte. Und als Mieter sind Sie in solchen Situationen nun einmal immer in der Nachweispflicht. Diese besteht nicht nur darin, dass Sie beweisen, dass Sie ausreichend lüften. Nein, Sie sollten auch Dokumente vorlegen, die zeigen, dass der Befall durch Silberfische tatsächlich und in höherer Zahl gegeben ist. Wenn seitens des Gerichts bzw. des Vermieters Zweifel daran bestehen, dass Sie zum Beispiel das Bad oder die Küche nicht genügend lüften, dann können Sie diese Zweifel zumindest zum Teil damit widerlegen, dass sich neben der Einnistung von Silberfischen ja auch Schimmel hätte bilden müssen – und auch externe Gutachter können zudem in der Regel gut feststellen, ob ein Raum ausreichend Frischluft zugeführt bekommt.

Welche Urteile Gerichte über Silberfische gefällt haben

Die deutsche Rechtsprechung kennt einige Fälle, in denen Streitigkeiten zum Thema Silberfische vor Gericht gelandet sind. Im Folgenden geben wir Ihnen dazu einen kurzen Überblick.

  • Keine Mietminderung konnte ein Mieter vor dem Landgericht in Lüneburg im Jahr 1998 durchsetzen. Er hatte die Miete gemindert, weil das Ungeziefer vereinzelt und zeitweise in der Wohnung aufgetreten war. Das Gericht erkannte dabei keinen erheblichen Mangel in der Mietsache und wies die Klage ab.
  • Das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten befasste sich 1990 mit einem Prozess zu diesem Thema. Hier war der Befall durch die Silberfische eindeutiger und vor allem regelmäßig. Die Richter folgten dem Mieter und gewährten, dass dieser eine Minderung seiner Miete um 15 Prozent geltend machen konnte.
  • Im Jahr 1988 konnte ein Mieter nachweisen, dass sich 20 bis 25 Silberfische in der Wohnung tummelten. Weil der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptierte, landete der Streit vor Gericht. Und das Amtsgericht in Lahnstein entschied, dass eine Minderung der Miete um 20 Prozent angemessen war.