Mietminderung bei knarrendem Boden

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Dielen sind toll - aber ein knarrender Boden weniger
Dielen sind toll – aber ein knarrender Boden weniger

Wird es bei Ihnen in der Wohnung hin und wieder ziemlich laut, weil ein knarrender Boden der Nachbarn über Ihnen immer mehr und mehr quietscht und knarzt? Oder Ihre eigener Boden knarrt so sehr, dass Sie sich davon massiv gestört fühlen? Das muss dann nicht unbedingt heißen, dass Sie die Miete mindern dürfen. Gerichte haben hierzu unterschiedliche Urteile gefällt. Aber wenn es Sie interessiert, wo die Knackpunkte in dieser Frage liegen, dann lesen Sie am besten direkt weiter. Wir dröseln die Urteile der Gerichte ein wenig auf. Damit wollen wir dafür sorgen, dass Sie sich ein besseres Bild davon machen können, ob eine Mietminderung in Ihrem speziellen Fall überhaupt eine Aussicht auf einen Erfolg hat. So viel sei schon mal verraten: die Gerichte entscheiden in derlei Fällen immer individuell. Präzedenzfälle werden nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Urteilsbildung herangezogen. Am Ende der Seite finden Sie einen Musterbrief, den Sie Ihrem Vermieter so oder so ähnlich zusenden können.

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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wichtig ist: Wenn ein knarrender Boden vorliegt, dann sollten Sie das im ersten Schritt unbedingt dokumentieren. Wenn Sie ein Aufnahmegerät zur Hand haben, so wäre das natürlich ideal. (Online können Sie Diktiergeräte schon zu einem Preis von etwa zehn Euro kaufen.) Wichtig ist, dass ein knarrender Boden hier definitiv und ohne Zweifel herausgehört werden kann.

►Mietminderung bei knarrendem Boden: Mustervorlage

Sehr geehrter Vermieter [__],

seit letzter Woche knarren die Dielen in unserem Schlafzimmer so laut, dass es nicht mehr hinnehmbar ist. Wir hatten in den letzten Jahren hier immer Acht gegeben, nicht auf die entsprechenden Dielen zu treten. Inzwischen aber knarrt jede Diele so laut, dass wir uns selbst erschrecken.

Auch von den anderen Mietern im Haus haben wir die Rückmeldung, dass knarrender Boden das Eine ist. Doch so laut, wie unser Boden knarrt, ist des Guten zu viel. Wir schreiben Ihnen deshalb im Namen aller Mietparteien in unserem Haus in der [Adresse].

Unsere Bitte an Sie ist es, den Dielenboden im Schlafzimmer auszutauschen bzw. austauschen zu lassen. Zunächst aber bitten wir Sie um einen Anruf, damit wir einen Termin zur Besichtigung vereinbaren können. Dabei dürfen Sie gern auch einen Experten mitbringen. Wir möchten nur, dass Sie sich ein Bild von der Lage machen können. Wenn Sie Zutritt zu den benachbarten Wohnungen benötigen, um den Lärmpegel dort zu überprüfen, der von unseren Dielen ausgelöst wird, dann koordinieren wir die möglichen Termine gern mit den benachbarten Wohnungen.

Über Ihre Rückmeldung bis kommenden Freitag [Datum] freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Knarrender Boden muss auch toleriert werden

Ganz entscheidend für die Frage, ob ein knarrender Boden dazugehört, ist es, wo Sie wohnen. In einem frisch bezogenen Neubau dürfen Böden natürlich noch nicht knarren. Wie aber sieht es in einem Altbau aus, in dem es einen Dielenboden gibt? Dazu weiter im nächsten Absatz mehr, wenn es um die Gerichtsurteile geht. Hierzu kann aber grundsätzlich gesagt werden, dass ein knarrender Boden unter gewissen Umständen auch toleriert werden muss. Oft lassen Richter erkennen, dass zwar ein Mangel vorliegt. Aber entscheidend für Sie und die Mietminderung ist bekanntlich, dass es ein erheblicher Mangel sein muss.

Blicken wir also auf eins der Urteile. Es wurde gefällt vom Amtsgericht in Berlin-Köpenick, und zwar im Jahr 1998. Der Fall gestaltete sich wie folgt:

  • In einer Wohnung gab es aus Sicht der Mieter mehrere Mängel, die eine Minderung der Miete rechtfertigten. Neben einem unebenen Fußboden, verschmutzten Drückergarnituren und Türen, die schwer zu öffnen und zu schließen waren, war auch ein knarrender Boden ein Problem.
  • Die Mieter minderten aufgrund dieser vermeintlichen Mängel ihre Mietzahlungen. Der Vermieter akzeptierte dies nicht, und so landete der Fall vor Gericht.
  • Die Richter wiesen den Anspruch auf eine Minderung der Miete aber in aller Deutlichkeit zurück. Dafür gab es mehrere Begründungen.
  • Eine erhebliche sei in keinem der genannten Mängel zu erkennen gewesen. Insbesondere ein knarrender Boden stelle in einem Altbau keinen gravierenden Mangel dar. Somit sahen die Richter auch eine Minderung der Miete durch die Mietpartei als nicht gerechtfertigt an.

Ein knarrender Boden ist allerdings auch ein gutes Beispiel dafür, warum Urteile in Deutschland so individuell ausfallen. Das werden wir Ihnen im nächsten Beispiel zeigen.

Wann ein knarrender Boden erheblich stört

Um ehrlich zu sein, ist eine Antwort auf die Frage nach dem „wann“ gar nicht so einfach. Denn auch hier steht für die Gerichte jeweils die individuelle Situation im Vordergrund. Am besten zeigen sich solche Dinge immer an konkreten Dingen, in diesem Fall an einem Prozess. Dieser wurde im Jahr 1991 in Berlin-Neukölln geführt, das Urteil vom dortigen Amtsgericht gefällt. Zunächst einmal ein Überblick über die Sachlage:

  • In einer Wohnung knarrten die Dielen besonders stark. Die Geräusche waren sogar noch in der benachbarten Wohnung zu vernehmen.
  • Der Boden war recht alt und ausgetrocknet. Das hatte zur Folge, dass sich zwischen den einzelnen Dielen Lücken gebildet hatten.
  • Zudem reichte der Dielenboden bis hinüber in die Nachbarwohnung, einzig und allein unterbrochen von der Wand.
  • Der Boden knarrte, sobald der Nachbar diesen betrat. Das Besondere an dem Fall war, dass sich beide Nachbarn vom jeweils knarrenden Boden aus der jeweiligen Nachbarwohnung gestört fühlten – und eine Nachbarin konnte offenbar nicht richtig schlafen, wenn der Nachbar den Boden am Abend betrat.

Einer der Mieter verlangte daraufhin vom Vermieter, dass die Dielen instandgesetzt werden sollten. Das Ziel: knarrender Boden dürfe gar nicht mehr vorkommen. Und wie sah das Gericht den Fall? Die Richter urteilten im November 1991, dass dem Antrag des Mieters stattzugeben sei. Das Knarren der Dielen sei in der Tat so störend, dass ein erheblicher Mangel in der Mietsache vorgelegen habe. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Vermieter diesen Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen hatte. Ein knarrender Boden, der noch in der Wohnung der Nachbarn zu hören sei, stelle einen Grund zur Mietminderung dar.

Wenn knarrender Boden unerträglich wird

Gleichwohl fügten die Richter hinzu, dass Dielen in einem Altbau nicht grundsätzlich einen erheblichen Mietmangel darstellten. In einem bestimmten Umfang müssen Mieter und Nachbarn die Geräusche ertragen, die ein knarrender Boden verursacht. Für den genannten Fall aus Neukölln sagten die Richter aber ausdrücklich, dass das Knarren eindeutig zu stark gewesen sei.

Was also ist zu tun, wenn Sie ein knarrender Boden stört – unabhängig von der Frage, ob es Ihre Dielen sind oder die aus der benachbarten Wohnung? Bevor Sie ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen, sprechen Sie erst einmal mit Ihren Nachbarn. Fühlen sich diese durch die Geräusche ebenfalls gestört? Haben diese bereits mit dem Vermieter gesprochen oder diesem ein Schreiben zukommen lassen? Wenn Sie mit einer Mietminderung liebäugeln, wäre es hilfreich, wenn Sie mit den Nachbarn gemeinsam vorgehen. Auch die Forderung an den Vermieter, neue Dielen zu verlegen, bekommt mehr Nachdruck, wenn Sie mit den anderen Mietern in Ihrem Haus sprechen und sich bei dieser Aktion zusammenschließen.