Aktualisiert am 21. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Diese rechtlich geprüfte Vorlage wurde sorgfältig von Fachleuten gegengelesen und behandelt den Fall, wenn ein PVC-Boden zu einer Mietminderung führt. Dieses Musterschreiben hilft Ihnen, Ihre Rechte als Mieter geltend zu machen und den Vermieter über den Mangel zu informieren.
Ihre Adresse
PLZ, Ort
Name des Vermieters
Adresse des Vermieters
PLZ, Ort
Datum
Betreff: Mietminderung wegen PVC-Boden in der Wohnung
Sehr geehrte*r Frau/Herr ______,
hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der PVC-Boden in meiner Mietwohnung seit ______ (Datum) erhebliche Mängel aufweist. Zu den Mängeln zählen ______ (z.B. Risse, Verfärbungen, Ablösungen). Dies führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohnkomforts.
Gemäß § 536 BGB steht mir als Mieter das Recht auf Mietminderung zu, wenn die Nutzung der Mietsache eingeschränkt ist. Durch die Mängel des PVC-Bodens ist die Wohnqualität stark beeinträchtigt. Ich fordere Sie daher auf, diesen Mangel innerhalb von zwei Wochen zu beheben und den Boden entsprechend zu reparieren oder auszutauschen.
Sollte der Mangel nicht innerhalb der genannten Frist behoben sein, sehe ich mich gezwungen, die Miete rückwirkend ab dem ______ (Datum) entsprechend zu mindern. Die Mietminderung beträgt in diesem Fall ______ % der monatlichen Miete.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und eine schnelle Lösung des Problems.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Ihr Name
Ein PVC-Boden in der Wohnung ist zunächst einmal nichts Schlimmes. Viele Mieterinnen und Mieter wünschen sich das womöglich sogar. Doch nicht immer kann der Vermieter einen PVC-Boden bis zum Sankt Nimmerleinstag in der Wohnung lassen. Denn irgendwann wird das Polyvinylchlorid, ein amorpher, thermoplastischer Kunststoff, nämlich gefährlich für Sie als Mieter. Wenn Sie diesbezüglich Probleme in der Wohnung haben, dann lesen Sie auf dieser Seite weiter. Wir haben für Sie einige Fakten zu diesem Thema gesammelt und möchten Ihnen diese hier vorstellen. Das betrifft natürlich auch die Frage nach der Mietminderung und in welchen Fall diese möglich wird. Und am Ende dieser Seite finden Sie ein Musterschreiben, welches Sie so oder ähnlich an Ihren Vermieter richten können, wenn Sie Sorgen mit einem PVC-Boden haben.
Wenn Sie einen PVC-Boden in der Wohnung haben, dann haben Sie heutzutage nicht zwangsläufig etwas Unmodernes. Die Auswahl ist heute nämlich ziemlich groß. Und auch über Schadstoffe müssen Sie nicht weiter nachdenken. Das gilt allerdings umso mehr, wenn Ihr PVC-Boden schon lang in der Wohnung liegt und so nach und nach in die Jahre kommt.
►Mietminderung PVC-Boden : Anschreiben
Sehr geehrter Vermieter [__],
der PVC-Boden im Flur unserer Wohnung in der [Adresse] macht seit ein paar Tagen den Eindruck, dass er immer stärker unter der normalen Nutzung leidet. Wir fühlen uns mit diesem Boden nicht mehr wohl, er ist an vielen Stellen offen. Und wie Sie wissen, haben wir ein Kleinkind, das sich überall in der Wohnung bewegt und sich somit auch auf dem beschädigten PVC-Boden aufhält.
Wir können nicht genau einschätzen, wie groß die Gefahr ist, die dieser Boden ausstrahlt. Es wäre uns deswegen sehr Recht, wenn Sie Vorbereitungen treffen könnten, diesen PVC-Boden zu erneuern bzw. ihn durch einen anderen Bodenbelag zu ersetzen. Wir bitten Sie deswegen ebenso herzlich wie dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Sehr gern können Sie zu einem möglichen Termin bei uns in der Wohnung auch direkt einen Experten mitbringen.
Der Mangel ist nicht zuletzt optisch untragbar.
Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]
PVC-Boden: Was passiert beim Auszug?
Wenn also ein solcher Boden schon seit langer Zeit liegt, nutzt er sich natürlich irgendwann ab. Das ist schließlich bei jedem Bodenbelag der Fall. Was dann passieren kann, haben wir ein Stück weiter unten ausgeführt (es gibt sogar ein Gerichtsurteil dazu). Eine Frage, die in diesem Zusammenhang aber ebenfalls hin und wieder auftaucht lautet: was passiert eigentlich, wenn Sie ausziehen? Müssen Sie dann eine Schönheitsreparatur durchführen, wenn Sie jahrelang einen PVC-Boden in der Wohnung hatten? Immer vorausgesetzt natürlich, dass der Boden schon deutliche Abnutzungserscheinungen aufweist.
Es gibt noch – vornehmlich ältere – Mietverträge, die einen solchen Passus enthalten. Allerdings ist eine solche Formulierung heute nicht mehr gültig, wie es die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren gezeigt hat. Insofern sich ein Boden im üblichen Rahmen abgenutzt hat, müssen Sie diesen nicht austauschen, wenn Sie ausziehen. Dieser übliche oder normale Rahmen ist hier eine durchaus feste Bezugsgröße. Sie beinhaltet zum Beispiel Druckstellen, die durch Möbel entstanden sind, oder auch eine Ausbleichung des Belags durch die Einstrahlung der Sonne. Eine Grundreinigung müssen Sie jedoch immer durchführen, bevor Sie die Wohnung Ihrem Nachfolger überlassen.
Wenn Sie den PVC-Boden allerdings unsachgemäß beansprucht bzw. überbeansprucht haben, dann gelten diese Regelungen nicht. Wenn sich etwa Löcher, Wachsflecken oder Brandflecken im PVC-Boden befinden, so hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser wird allerdings nicht fällig, wenn der Boden von normaler Qualität ist und zwischen acht und fünfzehn Jahre auf dem Buckel hat.
Kann ein PVC-Boden schädlich werden?
Nach diesem kurzen Ausflug zum Thema „Auszug und PVC-Boden“ nun wieder zurück zum eigentlichen Inhalt. Und der lautet immer noch: Sind Mietminderungen grundsätzlich erlaubt, wenn ein PVC-Boden im Spiel ist? Ohne große Umschweife: Ja. Sie können die Miete unter gewissen Umständen mindern, wenn Ihr PVC-Boden nicht mehr die allererste Wahl ist. Das geht aber wohl nur dann, wenn wirkliche eine Gefährdung Ihrer Gesundheit vorliegt. Das lässt sich schließen aus einem konkreten Fall:
- Ein Mieter klagte, dass der in der Wohnung befindliche PVC-Boden zu einer die Gesundheit gefährdenden Angelegenheit geworden sei.
- Daraufhin hatte er in eigener Initiative die Miete gemindert.
- Der Vermieter akzeptierte dies nicht und zog gegen die Mietminderung vor das Landgericht in Kiel.
- Das Urteil war eindeutig. Die Richter des Kieler Landgerichts gaben dem Mieter vollumfänglich Recht.
- Es konnte festgestellt werden, dass Ausdünstungen aus dem PVC-Boden entwichen waren. Das Gericht sah eine Mietminderung als gerechtfertigt an. Die Quote der Minderung wurde auf satte 50 Prozent der gesamten Miete festgesetzt.
- Dieses Beispiel macht es zwar nicht so deutlich, aber wichtig ist dennoch, dass Sie Mietmängel immer dokumentieren – und zwar so umfänglich, gut und lückenlos, wie Ihnen das möglich ist. Spätestens vor Gericht wird das ziemlich wichtig.
Allerdings muss auch direkt dazugesagt werden, dass es in Deutschland aus juristischer Sicht keine verbindlichen Präzedenzfälle gibt. Richter und Gerichte orientieren sich zwar manchmal an Urteilen, die in der Vergangenheit zu ähnlichen Fragen gesprochen worden sind. Doch unterm Strich befassen sich die Gerichte eigentlich immer ganz genau mit dem jeweiligen Einzelfall. Sie sollten also nicht zwingend davon ausgehen, dass Sie im Fall einer Verhandlung, in die Sie Ihr Vermieter zwingt, wenn er Ihre Mietminderung nicht akzeptiert, automatisch Recht bekommen – nur weil Ihr Fall womöglich ähnlich jenem aus Kiel ist.
Zusammenfassung
Ein abgenutzter PVC-Boden in Ihrer Wohnung allein ist noch kein hinreichender Grund, um die Miete zu mindern. Allerdings hat Ihr Vermieter auch bei Ihrem Auszug keinen Anspruch darauf, dass Sie den Boden erneuern. Wenn Sie den Verdacht hegen, dass Ihr Boden gesundheitlich bedenklich ist, dann sollten Sie in erster Instanz Kontakt zu Ihrem Vermieter herstellen und diesen bitten, sich bei Ihnen zu melden – vielleicht auch gleich mit einem Experten, der Messungen vornehmen kann (etwa Ausdünstungen aus dem PVC-Boden wie bei dem Prozessbeispiel aus Kiel).
Die Frage nach der Mietminderung ist hier nicht so einfach zu beantworten. Zwar zeigt der Fall aus Kiel, dass Mietminderung grundsätzlich möglich ist. Allerdings müssen Sie den Schaden bzw. den Mietmangel ja auch erst einmal bemerken und von einem Experten feststellen lassen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Boden gefährlich ist, dann kontaktieren Sie den Vermieter unverzüglich. Im Idealfall setzen Sie ihm auch eine Frist, innerhalb derer er sich bei Ihnen zurückmelden soll. Lässt der Vermieter diese Frist verstreichen, dann können Sie die Miete mindern. Immerhin leben Sie in Ihrer Wohnung dann in einem Zustand, in dem Sie nicht wissen, ob der Aufenthalt dort womöglich gefährlich ist.