Mietminderung wegen offener Haustür

Aktualisiert am 21. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger

Diese rechtlich geprüfte Vorlage wurde sorgfältig von Fachleuten gegengelesen und deckt den Fall ab, wenn eine offene Haustür zu einer Mietminderung führt. Diese Musterschreiben stellt sicher, dass Ihre Rechte als Mieter gewahrt bleiben und Sie ordnungsgemäß über Ihre Anliegen informieren können.

Ihr Name
Ihre Adresse
PLZ, Ort

Name des Vermieters
Adresse des Vermieters
PLZ, Ort

Datum

Betreff: Mietminderung wegen offener Haustür

Sehr geehrte*r Frau/Herr _______,

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass die Haustür in unserem Mietshaus seit ______ (Datum) permanent offen steht. Dies stellt nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, sondern beeinträchtigt auch die Privatsphäre und den allgemeinen Wohnkomfort erheblich.

Laut § 536 BGB steht mir als Mieter das Recht auf Mietminderung zu, wenn die Nutzung der Mietsache eingeschränkt ist. Durch die ständig offene Haustür fühle ich mich in meiner Sicherheit und Privatsphäre massiv beeinträchtigt. Ich setze Ihnen daher eine Frist von zwei Wochen, um diesen Mangel zu beheben und die Haustür wieder ordnungsgemäß zu sichern.

Sollte der Mangel nicht innerhalb der genannten Frist behoben sein, sehe ich mich gezwungen, die Miete rückwirkend ab dem ______ (Datum) entsprechend zu mindern. Die Mietminderung beträgt in diesem Fall ______ % der monatlichen Miete.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und eine zügige Behebung des Problems.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Ihr Name

Wenn Sie als Mieter eine ständig offene Haustür beklagen, dann liegt definitiv ein Mietmangel vor. Eine Mietminderung können Sie hier durchführen. Denn Gründe, die auch vor Gericht Bestand haben, gibt es in diesem Fall mehr als genug. So können sich Unbefugte leicht den Zutritt ins Haus verschaffen. Die Gefahr von Einbrüchen die Wohnungen steigt stark an. Post kann von Fremden aus den Briefkästen entnommen werden. Sprayer könnten eindringen und Graffitis an die Wände malen. Und, und, und. Was erwartet Sie auf dieser Seite alles? Nun, neben den Gefahren, die bestehen, wenn eine offene Haustür existiert, zeigen wir Ihnen, was Sie Ihrem Vermieter gegenüber tun können, damit sich dieser um das Problem kümmert. Eins schon einmal vorab – versäumen Sie es nicht, die Aufforderung nach einer Reparatur auch schriftlich vorzunehmen. In diesem Schreiben sollten Sie auch eine Frist setzen, bis zu der der Vermieter den Mangel beseitigt. Oder bis zu der er sich zumindest bei Ihnen zurückmeldet. Denn nur, wenn Sie eine Frist setzen, dürfen Sie bei Überschreitung dieser Frist auch die Miete mindern.

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Dafür stehen Ihre Chancen jedoch ziemlich gut, wenn es sich um eine offene Haustür handelt. Auch das werden wir Ihnen auf dieser Seite näher erklären. Am Ende der Seite finden Sie zudem ein Anschreiben an Ihren Vermieter. Dieses Muster können Sie als Vorlage verwenden, wenn Sie das wünschen. Und natürlich können Sie es so abändern, wie Sie es abschicken möchten.

►Offene Haustür: Mietminderung Vorlage

Sehr geehrter Vermieter [__],

sicher wissen auch Sie inzwischen um die stets offene Haustür in der [Adresse]. Nicht nur wir haben Ihnen hierzu bereits Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir wissen inzwischen auch von vielen Nachbarn, dass sie ebenfalls bei Ihnen angefragt haben. Allerdings ist noch keinem von uns eine Antwort durch Sie widerfahren. Wir bitten Sie dringend, das zu ändern. Mit dieser Email räumen wir Ihnen dafür noch eine Frist von exakt einer Woche ein.

Sollten Sie also bis zum [Datum] nichts von sich hören lassen, werden wir unsere Miete um zehn Prozent mindern. Es bestehen Absprachen mit anderen Mietparteien, das ebenfalls zu tun. Sollten Sie sich fragen, warum wir zu dieser Maßnahme greifen: Eine offene Haustür ist so ziemlich das Letzte, was wir als Mieter akzeptieren können; wir sind sehr um die Sicherheit besorgt – um unsere eigene und natürlich auch um die unserer Tochter. Den anderen Mietern im Haus geht es genauso.

Es ist aber nicht nur die Sicherheit, die in diesem Fall fehlt. Es geht auch darum, dass im Flur und im Treppenhaus Temperaturen herrschen, die viel zu niedrig sind. Zudem ist die Gefahr, dass in eine Wohnung eingebrochen wird, eklatant gestiegen. Auch die Gefahr, dass Sachbeschädigungen stattfinden oder dass Graffitis gesprüht werden, ist hoch. Darüber hinaus treffen wir in letzter Zeit immer öfter Personen an, die nichts im Treppenhaus verloren haben, etwa Bettler. Dass aus Briefkästen Post entnommen werden kann, ist ebenfalls ein Nachteil, den wir nicht ignorieren können. Zu schlechter Letzt hat es Ungeziefer (etwa Ratten) um ein Vielfaches leichter, ins Treppenhaus und in Wohnungen zu gelangen.

Kommen Sie Ihrer Pflicht nach und sorgen Sie dafür, dass die Haustür geschlossen werden kann. Dies ist keine Bitte, sondern unsere letzte Aufforderung.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Eine offene Haustür geht gar nicht

Dass eine offene Haustür mehr ist als nur eine geringfügige Beeinträchtigung, liegt auf der Hand. Sie stellt in vielfacher Hinsicht ein wirkliches Risiko dar. Der Gebrauch Ihrer Wohnung nämlich ist laut Bestimmung und Vertrag so ausgelegt, dass Sie sich dort sicher fühlen sollen. Und das ist nicht gegeben, wenn eine permanent offene Haustür vorliegt. Die Gründe dafür sind so offensichtlich, dass man sie eigentlich gar nicht nennen muss. Um Ihnen aber für das Schreiben an den Vermieter einige Argumente an die Hand zu geben, zählen wir zunächst die triftigsten Gründe auf – und greifen dabei zunächst auf einen Punkt zurück, der gar nichts mit einer echten Bedrohung zu tun hat: Es geht um die Temperatur.

Eine offene Haustür ist nämlich besonders im Herbst und im Winter dafür verantwortlich, dass es kalt werden kann. Und zwar im Hausflur und im Treppenhaus gleichermaßen. Das ist natürlich nicht im Sinne der Mieter. Schon allein deswegen liegt es auf der Hand, die Miete zu mindern. Doch es gibt auch unzählige Gründe, die die Sicherheit der Hausbewohner – und damit auch Ihre Sicherheit – einschränken.

Warum eine offene Haustür unsicher ist

Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:

  • Die Gefahr, dass in Wohnungen eingebrochen wird, steigt stark an. Denn wenn jedermann leichten Zutritt hat, dann können auch Einbrecher ins Haus gelangen.
  • Auch das Risiko, im Treppenhaus unbefugten Personen zu begegnen, erhöht sich enorm. Das können Obdachlose sein, Bettler und Hausierer.
  • Allerdings räumt eine stets offene Haustür auch anderen die Möglichkeit ein, einfach in das Haus zu gelangen. Das können zum Beispiel Finanzbeamte sein oder auch Gerichtsvollzieher. Diese können so unvermittelt und unerwartet an der Wohnungstür erscheinen – und das dürfen sie gar nicht.
  • Die Gefahr, dass Unbefugte Sachschäden anrichten, steigt natürlich ebenfalls. Denken Sie nur mal an Graffiti-Sprayer.
  • Wenn immer offene Haustür herrscht, können außerdem Fremde ein- und ausgehen und unerlaubt Post aus dem Briefkasten entwenden.

Das sind nur die Gründe, die die Sicherheit gefährden. Doch gibt es noch mehr zu beachten. So hat es zum Beispiel auch Ungeziefer deutlich leichter, in das Haus zu gelangen. Und wenn etwa erst einmal Rattenbefall herrscht, so ist es sehr schwer, dieser Plage Herr zu werden.

Die Tür muss noch nicht einmal kaputt sein

Dass eine offene Haustür vorliegt, kann viele Gründe haben. Das erste, was einem dazu einfällt, ist, dass sich die Tür einfach nicht mehr schließen lässt. Doch es können auch ganz andere Ursachen vorliegen, wie Fälle zeigen, die sich 2007 und 2008 zugetragen haben. Die äußeren Umstände dieser Fälle waren exakt gleich. Das Problem: In den jeweiligen Wohnhäusern wurden nicht nur Wohnungen vermietet, sondern auch Bordellräume.

Damit Freier und Prostituierte jederzeit Zugang zu diesen Räumen haben konnten, ließ der Vermieter die Haustür jederzeit offen. Das führte dazu, dass sich immer mehr Personen im Hausflur aufhielten, die auffällig waren. Die Mieter nahmen dies so wahr, dass ihr sittliches Empfinden massiv gestört war. Sie reduzierten ihre Mietzahlungen um zehn Prozent.

  • Der Vermieter akzeptierte diese Minderung nicht und klagte dagegen. Dadurch wurden Prozesse ausgelöst, die es bis in höhere Instanzen schafften.
  • So hatten also zum einen das Landgericht in Berlin (2007) und zum anderen das Oberlandesgericht in Stuttgart (2008) jeweils ein Urteil zu fällen – und beide folgten den Argumenten der Mieter.
  • Die Gerichte sahen – ausgelöst durch die offene Haustür – Beeinträchtigungen der Belange der Mieter. Diese Beeinträchtigungen beurteilten die Gerichte als nicht zumutbar, damit wurden erhebliche Mietmängel erkannt. Die Mietminderung um zehn Prozent sahen die beiden Gerichte unisono als rechtens an.