Musterschreiben für eine Mietminderung wegen Asbest in der Fassade

Aktualisiert am 21. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger

Diese rechtlich geprüfte Vorlage wurde sorgfältig von Fachleuten gegengelesen und behandelt den Fall, wenn Asbest in der Fassade zu einer Mietminderung führt. Dieses Musterschreiben hilft Ihnen, Ihre Rechte als Mieter geltend zu machen und den Vermieter über den Mangel zu informieren.

Ihr Name
Ihre Adresse
PLZ, Ort

Name des Vermieters
Adresse des Vermieters
PLZ, Ort

Datum

Betreff: Mietminderung wegen Asbest in der Fassade

Sehr geehrte*r Frau/Herr ______,

hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in der Fassade des Wohngebäudes, in dem sich meine Mietwohnung befindet, Asbestmaterialien vorhanden sind. Dies stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar und mindert den Wohnkomfort erheblich.

Gemäß § 536 BGB steht mir als Mieter das Recht auf Mietminderung zu, wenn die Nutzung der Mietsache eingeschränkt ist. Durch die Anwesenheit von Asbest in der Fassade ist die Wohnqualität stark beeinträchtigt. Ich fordere Sie daher auf, diesen Mangel innerhalb von zwei Wochen zu beheben und die Asbestmaterialien fachgerecht entfernen zu lassen.

Sollte der Mangel nicht innerhalb der genannten Frist behoben sein, sehe ich mich gezwungen, die Miete rückwirkend ab dem ______ (Datum) entsprechend zu mindern. Die Mietminderung beträgt in diesem Fall ______ % der monatlichen Miete.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und eine schnelle Lösung des Problems.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Ihr Name

Auch in der Fassade von Häusern lauert hin und wieder ein gefährlicher Schadstoff, nämlich Asbest. Niemand sollte drumherumreden: dieser Stoff ist ein wahres Teufelszeug.

Es in der Wohnung zu haben, ist keine Sache, die über eine längere Zeit hinweg andauern sollte. Zum Glück sehen das alle Gerichte in Deutschland genauso. Es gibt jede Menge Urteile zum Thema Asbest bzw. Asbestfasern in Wohnungen. Und natürlich zusätzlich darüber, wann eine Mietminderung für Mieter durchsetzbar ist. Oder wann Sie als Mieter das Recht haben, eine Wohnung fristlos zu kündigen.

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Auch zum Thema „Asbest in Nachtspeicheröfen“ gibt es Urteile in großer Zahl. Was aber ist, wenn sich der Asbest in der Fassade des Wohnhauses befindet? Hier bewegen wir uns in so etwas wie einer Grauzone, da es bis dato keine Präzedenzfälle gibt. Woran aber liegt das nur? Ganz einfach: Asbest in der Fassade ist meistens gebunden und tritt nicht aus dem Material aus. Bei Nachtspeicherheizungen oder auch Fliesen ist der Austritt dieses Stoffes ungleich wahrscheinlicher. Fliesen etwa können ganz einfach brechen – und schon kann es passieren, dass Asbestfasern durch die Luft fliegen. Das ist das wirklich gefährlich, da Asbestfasern schon in geringen Mengen Krebs erregen können.

►Mietminderung bei Asbest in der Fassade: Anschreiben

Sehr geehrter Vermieter [__],

heute erlauben wir es uns, Sie darauf hinzuweisen, dass wir in letzter Zeit an mehreren Stellen an der Außenhaut der Fassade kleinere Risse entdeckt haben. Wir möchten deswegen natürlich nicht in Panik verfallen. Zudem haben wir uns informiert, dass der Asbest in diesem Haus gut in das Bauwerk eingebunden ist. Dennoch könnten wir uns vorstellen, dass auch Sie gern über diesen Umstand informiert sind.

Wir beabsichtigen mit diesem Brief auch nicht, etwaige Forderungen wie eine Mietminderung oder Ähnliches gegenüber Ihnen durchzusetzen. Wir wissen, dass das sowieso ohne Aussicht auf Erfolg ist. Zudem möchten wir, dass Sie dieses Schreiben als freundliche Unterstützung auffassen, die Risse und die Verwitterung der Fassade zu beobachten.

Sobald nämlich an einigen Stellen Asbest austritt, wird es schnell gefährlich für uns alle. Wie Sie vielleicht wissen, sind schon geringe Mengen krebserregend. Wir können uns zudem vorstellen, dass Sie das später nicht vor Gericht verantworten wollen. Aus diesem Grunde informieren wir Sie heute über die kürzlich festgestellten Mängel in der Haut des Hauses.

In vielen Bundesländern gibt es strenge Asbestrichtlinien. Diese besagen, dass Vermieter bei Verdacht auf schwach gebundenen Asbest Untersuchungen veranlassen müssen. Je nach Ergebnis kann auch die Sanierung erzwungen werden. Verstehen Sie diese Zeilen bitte nicht als Drohung. Doch so richtig wohl fühlen wir uns einfach nicht mehr, seit wir die Risse entdeckt und uns über Asbest und seine Folgen informiert haben. Wir bitten Sie herzlich, sich darum zu kümmern.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Gebundener Asbest – gefährlich oder nicht?

Das bedeutet aber nicht, dass Asbest, der in Fassaden meist nadelförmig eingeschlossen ist, ungefährlich ist. Denn das Gegenteil ist der Fall. Wenn das Material, in das der Asbest eingebunden ist, unsachgemäß zerstört wird, tritt Asbest ganz einfach aus. Es reicht ja, sich kurz das folgende Szenario vorzustellen. Sie wohnen in einem Haus, von dem bekannt ist, dass Asbest in den Fassaden verbaut ist. Sie wissen, dass hier keine unmittelbare Gefahr droht. (Genau zu diesem Schluss sind einige Gerichte auch schon gekommen.) Das benachbarte Haus besteht aus den gleichen Materialien, die Fassaden enthalten also auch Asbest. Und nun erfahren Sie, dass der Vermieter, der auch noch derselbe ist, das Haus gegenüber abreißen lassen wird.

Das ist ein Szenario, bei dem auch gebundener Asbest mit einem Schlag zu einer Bedrohung werden kann. Wenn das Gebäude nämlich nicht sachgemäß abgerissen wird, dann kann es leicht passieren, dass mit einem Schlag eine große Menge Fasern frei werden. Diese schweben durch die Luft und können schon in geringer Anzahl beim Einatmen Lungenkrebs auslösen. Und es kommt noch schlimmer. Denn schon bei ziemlich starker Verwitterung der Fassade kann es sein, dass sich Asbest aus der Fassade löst.

Asbest lauert in der Fassade und anderswo

Dass Asbest an vielen Stellen lauert, ist Ihnen natürlich schon bekannt. Und jetzt kommt auch noch die Fassade hinzu. Aber ist das wirklich alles? Steckt die giftige Substanz am Ende noch in ganz anderen Dingen rund ums Haus oder rund um die Wohnung? Die Antwort lautet leider: ja.

  • Asbest ist ein häufig verwendeter Baustoff von Herstellern von Faserzement. Das Produkt nennt sich Asbestzement, was schon ziemlich giftig klingt. Diese Verbundstoffe sind recht stabil und langlebig und deswegen auch ziemlich weit verbreitet – auch heute noch.
  • So finden Sie Asbest beileibe nicht nur in Fliesen, Fassaden oder Nachtspeicherheizungen. Nein, dieser Stoff steckt auch in manchen Fensterbrettern, Abwasserrohren und sogar in einigen Blumenkästen.
  • Sicher sind Ihnen auch jene gewellten Dachabdeckungen geläufig. Hier gibt es welche, die schwer sind, und einige, die leicht sind. Die schlechte Nachricht lautet, dass Asbest in der Regel in beiden Varianten zu finden ist. Die gute Nachricht: In den schwereren Abdeckungen ist Asbest im Normalfall besser gebunden. Von den leichten Dachabdeckungen sollten Sie unbedingt absehen, hier wird Asbest relativ einfach freigesetzt.
  • Bei starker Verwitterung bahnt sich der Asbest indes auch seinen Weg aus den schweren Abdeckungen. Das gilt auch für den Fall stärkerer Beschädigung.

In jedem Fall gilt: Beobachten Sie die jeweiligen Materialien ganz genau. Mit Asbest ist nicht zu spaßen – schnell kann es zu spät sein.

Gibt es nun gerichtliche Urteile oder nicht?

Um der Wahrheit die Ehre zu geben: nein, die gibt es nicht. Wer Wohnungen in Häusern vermietet, bei denen klar ist, dass Asbest in der Fassade steckt, handelte– zumindest bisher – verantwortungsbewusst. Das betrifft sowohl die Verwitterung der Gebäude oder auch deren Abriss. Natürlich hat der Vermieter in letzterem Fall dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese sind nämlich, und das absolut zurecht, ziemlich streng.

Zusammenfassung

Den Vermietern in Deutschland scheint die Tatsache, dass Asbest in Fassaden gefährlich werden kann, bewusst zu sein. Besonders dann, wenn die Gebäude abgerissen werden. Dann nämlich kann es leicht passieren, dass Asbest freigesetzt wird. Das führt dazu, dass Fasern durch die Luft fliegen. Das Einatmen dieser Fasern ist für den Menschen extrem gefährlich. Aber auch dann, wenn Gebäude stark verwittern, kann Asbest unter Umständen freigesetzt werden.

Deutsche Gerichte hatten mit diesem Umstand bisher noch nichts zu tun. Es gibt keine Urteile zum Thema „Asbest in der Fassade“. Aber es wäre ja möglich, dass Sie Ihren Vermieter zumindest bitten möchten, sich der Gefahr bewusst zu sein. Es ist ja auch eine Aufforderung, das Gebäude instand zu halten. Auf diese Weise nämlich hat Verwitterung keine Chance und der Asbest gelangt somit auch nicht an die Luft.