Loch im Badfußboden – Mietminderung durchsetzen?

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Ein Loch im Badfußboden ist gefährlich, genau wie in anderen Räumen auch
Ein Loch im Badfußboden ist gefährlich, genau wie in anderen Räumen auch

Hatten Sie Renovierungsarbeiten, an deren Ende ein Loch im Badfußboden steht? Dann ist das auf jeden Fall eine ärgerliche Sache. Und gefährlich ist es obendrein. Was können Sie tun, wie sollten Sie vorgehen? Und: Dürfen Sie die Miete mindern in diesem Fall? Und wenn ja, wie hoch darf die Mietminderung ausfallen? Fragen über Fragen. Wir versuchen, Ihnen in diesem Text einen Überblick zu verschaffen, wie Sie in diesem Fall vorgehen können und welche Schritte Sie in die Wege leiten sollten. Nehmen Sie die Sache jedenfalls nicht auf die leichte Schulter. Denn wenn Sie sich an dem Loch im Badfußboden verletzen, dann bringt eine Klage gegen den Vermieter nichts.

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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Das Loch im Boden ist aber nicht nur eine Gefahr. Nein, auch die Ästhetik des Badezimmers bzw. der gesamten Wohnung ist damit dahin. Und diese Störung stellt im Sinne des Wohnkomforts einen Mietmangel dar. Dieser Mietmangel rechtfertigt eigentlich eine Minderung der Miete, die Sie überweisen. Das jedenfalls hat ein Fall bewiesen, der sich 2003 zugetragen hat, doch dazu später mehr.

►Loch im Badfußboden Mietminderung: Musterschreiben an Vermieter

Sehr geehrter Vermieter [__],

bei den in unserer Wohnung durchgeführten Renovierungsarbeiten ist ein Loch im Badfußboden entstanden. Dieses bitten wir Sie, zeitnah in Augenschein zu nehmen. Setzen Sie sich bitte nach Erhalt dieses Schreibens umgehend mit uns in Verbindung. Der Zustand, in dem sich das Badezimmer dadurch aktuell befindet, ist unerträglich. Darüber hinaus stellt das Loch im Badfußboden auch eine nicht unerhebliche Gefahr dar, die dringend beseitigt werden muss.

Unsere Telefonnummer lautet [Nummer einfügen]. Wir bitten Sie, uns auf diese Email nicht zu antworten, sondern sofort anzurufen. Zudem würden wir Sie bitten, auch gleich einen Handwerker in Kenntnis dieser Sachlage zu setzen. Dieser sollte gleich mit zugegen sein, wenn Sie sich den Schaden in unserem Bad ansehen.

Weil das Loch im Badfußboden eine wirkliche Stolperfalle ist und das Bad so gefährlich macht, werden wir die Miete mindern. Schließlich kann es nicht sein, dass es nach einer Renovierung so aussieht im Badezimmer. Die Mietminderung beginnt rückwirkend zu jenem Tag, an dem die Arbeiten im Bad beendet worden sind. Wir werden diese Minderung bis zu jenem Tag aufrechterhalten, an dem dieser Mangel behoben sein wird.

Die Höhe dieser Mietminderung haben wir in Abstimmung mit einem Anwalt auf fünf Prozent festgesetzt. Der Anwalt klärte uns über unsere Rechte auf und verwies auf Präzedenzfälle. Ein ordentliches Bad ist zur Grundausstattung einer jeden Wohnung zu zählen. Auch bei unserem Anwalt haben wir diese Auskünfte bekommen. Wir hoffen sehr, dass Sie sich so schnell wie möglich bei uns melden. Wenn Sie wollen, können Sie es auch direkt und ohne telefonische Vorankündigung immer ab 16 Uhr nachmittags probieren. Ein Mitglied der Familie ist zu diesem Zeitpunkt jeden Tag mindestens zuhause.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Was unternehmen bei einem Loch im Badfußboden?

Das erste, was Sie in diesem Fall zu sollten, ist es, den Vermieter zu informieren. Und streng genommen ist das sogar eine Pflicht, die Sie haben. Denn möglicherweise zieht dieser eine Mangel ja einen anderen nach sich, wenn er nicht behoben wird. Und in diesem Fall müssen Sie für beide Schäden persönlich haften und eben nicht der Vermieter. In dem Schreiben bitten Sie ihn dringend, dass er so schnell es geht mit Ihnen Kontakt aufnehmen möge. Wenn Ihnen möglich, nennen Sie eine Uhrzeit, zu der der Vermieter auch ohne vorherige Terminvereinbarung bei Ihnen klingeln darf. Schreiben Sie auch gern dazu, dass er bei der Besichtigung des Schadens bereits einen Handwerker mitbringen soll oder kann.

Sicher möchte Sie jetzt wissen, ob Sie eine Minderung der Miete durchsetzen können. Die Antwort auf diese Frage lautet ja. Näheres entnehmen Sie bitte der Aufzählung:

  • Erklären Sie, warum das Loch im Badfußboden zum einen unästhetisch und zum anderen gefährlich ist. Das sind gegenüber dem Vermieter nämlich schon zwei gute Begründungen, weswegen Sie die Mietminderung vornehmen wollen.
  • Ein weiterer Grund: eine Renovierung soll ja eigentlich bewirken, dass es hinterher besser aussieht als vorher. Oder dass einige Dinge einfach besser funktionieren. Das kann man jedoch nicht behaupten, wenn Sie ein Loch im Badfußboden haben.
  • Erklären Sie sich in dem Schreiben, dass Sie die Miete mindern werden. Und zwar von dem Tag an, an dem die Arbeiten im Bad abgeschlossen waren. Das ist nämlich der Tag, an dem das Loch entstanden ist. Oder es wurde zumindest nicht beseitigt, wenn es schon vorher, also während der Renovierung, entstanden war.
  • Machen Sie unmissverständlich klar, dass Sie die Miete kürzen werden, bis der Mietmangel behoben ist. Anders ausgedrückt: Der Tag, an dem der Mangel beseitigt wird, zählt noch zum Zeitraum des bestehenden Mietmangels dazu.

Wie hoch sollten Sie die Mietminderung ansetzen?

Das ist in diesem Fall pauschal schwer zu beantworten. Die Größe des Lochs im Badfußboden und die genaue Lage sind hierfür interessant. Wenn das Loch am Rand des Bads existiert, stellt es keine so große Gefahr dar. Auch die Optik wird dadurch nicht komplett beeinträchtigt. Der Fall liegt aber anders, wenn das Loch groß ist und an zentraler Stelle im Bad auftritt. Die Mietminderung können Sie mit zwei Prozent veranschlagen (zu dem Präzedenzfall kommen wir weiter unten). Sie können bei der Minderung natürlich auch auf einen höheren Prozentsatz zurückgreifen. Dann allerdings dürfte die Gefahr bestehen, dass Ihr Vermieter das nicht akzeptiert. In einem extremen Fall kann es sogar sein, dass der Streit später vor einem Gericht landet.

Sollten Sie die Zeit haben, so suchen Sie den Mieterschutzverein auf, bevor Sie den Brief absenden. Oder Sie informieren sich bei einem Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Allerdings kann der Ihnen auch nur schildern, was wir nachfolgend darlegen: das Urteil eines Gerichts aus dem Jahr 2004.

Mietminderung für ein Loch im Badfußboden

Damals ging ein Streit vor das Landgericht in Berlin. (Das Urteil fällten die Richter jedenfalls 2004; der Streit eskalierte bereits im Jahr zuvor.) Eine Mieterin hatte die Miete gemindert, weil sich ein Loch im Badfußboden befunden hat. Der Vermieter jedoch hatte das nicht hingenommen und dagegen geklagt. Den Fall jedoch verlor er. Die Richter urteilten, dass nicht nur eine ästhetische Beeinträchtigung vorgelegen hat, sondern auch eine konkrete Gefahr.

Das war dem Gericht eine Minderung der Miete wert – allerdings hielten die Richter nur zwei Prozent für gerechtfertigt. Wenn das Loch in Ihrem Fall groß ist und damit auch die Unfallgefahr ziemlich hoch, dann können Sie die Miete auch um ein paar weitere Prozentpunkte kürzen. Oder es zumindest versuchen. Wenn Sie einen guten Draht zu Ihrem Vermieter haben, lassen sich derlei Angelegenheiten auch außergerichtlich klären.