Aktualisiert am 21. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Die bereitgestellte Vorlage zur Mietminderung aufgrund von Schimmel im Kinderzimmer wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Bitte nutzen Sie dieses Musterschreiben, um Ihren Vermieter über den Mangel zu informieren und eine Mietminderung zu beantragen.
Ihre Adresse
PLZ und Ort
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Datum
Name des Vermieters
Adresse des Vermieters
PLZ und Ort
Betreff: Mietminderung aufgrund von Schimmel im Kinderzimmer
Sehr geehrte*r Name des Vermieters,
hiermit informiere ich Sie darüber, dass in der von mir gemieteten Wohnung in der Adresse der Mietwohnung Schimmel im Kinderzimmer aufgetreten ist. Dieser Mangel wurde am Datum der Feststellung festgestellt und beeinträchtigt die Nutzung des Kinderzimmers erheblich.
Details zum Problem:
- Datum des ersten Auftretens: Datum
- Beschreibung des Mangels: Schimmelbildung an den Wänden und/oder Decke im Kinderzimmer
- Auswirkungen: Gesundheitsgefährdung, unangenehmer Geruch, Beeinträchtigung der Wohnqualität
Ich habe Sie bereits am Datum der ersten Meldung über diesen Mangel informiert und um eine umgehende Behebung gebeten. Trotz dieser Aufforderung wurde das Problem bisher nicht behoben.
Aus diesem Grund mache ich von meinem Recht auf Mietminderung gemäß § 536 BGB Gebrauch und mindere die Miete um Prozentsatz oder Betrag ab dem Datum, ab dem die Mietminderung gelten soll.
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zur Beseitigung des Schimmels. Sollte die Beseitigung des Problems innerhalb dieser Frist nicht erfolgen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens und die vereinbarte Mietminderung schriftlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift (falls in Papierform)
Ihr Name
Sie haben Schimmel im Kinderzimmer festgestellt und fragen sich, was Sie tun können? Eine Mietminderung ist schon mal nicht ausgeschlossen. Natürlich kommt es darauf an, wie der Schimmel im Kinderzimmer entstanden ist.
Hier ist es entscheidend, ob Sie sich in Sachen Heizen und Lüften richtig verhalten haben. Ein gewichtiges Argument dürften Sie in dieser Sache aber von vornherein auf Ihrer Seite haben. Denn Schimmel bildet sich gern in kalten und feuchten Räumen. Nun ist das Kinderzimmer kein Ort, den man auskühlen lässt und wo man gleichzeitig womöglich auch noch seine Wäsche trocknet; fürsorgliche Eltern lüften das Kinderzimmer darüber hinaus so regelmäßig wie alle anderen Räume auch. Das bedeutet, dass der Vermieter in der Regel gezwungen ist, Ihnen Fehlverhalten nachzuweisen. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es indes nicht an. Denn auch, wenn ein baulicher Mangel zu Schimmel im Kinderzimmer führte, ist das die Sache des Vermieters.
Zunächst aber sollten Sie den Mangel schriftlich melden. Das ist immer noch die Grundvoraussetzung, um überhaupt einen Anspruch auf eine Mietminderung zu haben. Wenn der Vermieter Ihnen die Minderung verweigert und dagegen klagt, dann geht die Sache unter Umständen vor ein Gericht. Und dort sollten Sie nachweisen können, dass Sie den Mangel schriftlich beim Vermieter gemeldet haben. Ebenso wichtig ist es, dass Sie in dem Schreiben eine Frist setzen, bis zu der der Vermieter reagieren soll. Hält er diese Frist nicht ein, so können Sie die Miete mindern. So viel zu den Formalitäten, die Sie einhalten sollten.
►Schimmel im Kinderzimmer – Musterschreiben Mietminderung an Vermieter
Sehr geehrter Vermieter [__],
bestimmt erinnern Sie sich: wir haben an unserem Einzugstag über den Fleck im Kinderzimmer gesprochen. Ihrer Meinung nach handelte es sich lediglich um einen Schmutzfleck in der Tapete. Nun, einen Monat später, haben wir uns näher mit dem Fleck befasst. Das Ergebnis: Es ist kein Schmutz. Wir haben Schimmel im Kinderzimmer.
Wie Sie sich vorstellen können, war das für uns ein regelrechter Schock. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle gar nicht unterstellen, dass Sie absichtlich falsche Angaben zu dem Fleck gemacht haben. Dennoch sind es nun wir (und besonders unsere Tochter), die darunter zu leiden haben. Wie Sie wissen, sind Schimmelsporen hochgradig gefährlich. Gerade für die Atemwege und gerade für kleine Kinder.
Aus diesem Grund treten wir mit der Bitte an Sie heran, sich unverzüglich bei uns zu melden. Hierfür möchten wir Ihnen eine Frist bis zum Ende dieser Woche setzen. Zudem bitten wir Sie um einen Vorschlag, wie Sie uns als Mietern in dieser Sache entgegenkommen könnten. Aus unserer Sicht wäre eine Mietminderung vom Tag unseres Einzugs eine angemessene Geste. Schließlich liegt ein Mietmangel vor, der unter keinen Umständen auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Die Mietminderung sollte aus unserer Sicht 15 Prozent betragen. Wir halten es zudem für angemessen, wenn die verminderte Miete bis zum Tag der Entfernung des Schimmels Bestand hätte.
Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]
Schimmel im Kinderzimmer – echt gefährlich
Dass Schimmelbildung in der Wohnung der Gesundheit nicht gerade zuträglich ist, ist allgemein bekannt. Schimmelsporen gehen auf die Atemwege, das kann ziemlich Beschwerden bis hin zu Asthma auslösen. (Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema.) Und Eltern sind natürlich sehr um die Gesundheit Ihres Sprösslings besorgt, wenn sich Schimmel im Kinderzimmer befindet. Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass Gerichte sensibel reagieren, wenn Kinder betroffen sind. Doch kann das nur im Einzelfall und nicht pauschal bewertet werden. Zunächst einmal geht es im Streitfall – wie immer beim Thema Schimmel – um die Frage, durch wessen Verschulden der Schimmel im Kinderzimmer überhaupt entstanden ist; andererseits gibt es natürlich auch genügend Vermieter, die sich um das Wohlergehen ihrer Mieter sorgen. Die wenigsten Vermieter agieren stellen eine Wohnung zur Verfügung, die bereits von Schimmel befallen ist.
Wenn Sie also Schimmel im Kinderzimmer auffinden, dann sprechen Sie Ihren Vermieter direkt darauf an. (Die schriftliche Meldung bleibt davon natürlich unberührt, die müssen Sie dennoch erbringen.) Wenn zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter ein gutes Verhältnis herrscht, lassen sich die Dinge auch ohne Streit klären. Das erspart auch der Justiz eine Menge Arbeit. Allerdings bedeutet es nicht, dass Sie den Mangel nicht auch gründlich dokumentieren müssen. Schließlich weiß man nie, wie der Vermieter auf Ihre Forderung nach einer Minderung der Miete reagiert.
Keine expliziten Urteile
Zum Thema „Schimmel im Kinderzimmer“ gibt es explizit keine Urteile von deutschen Gerichten. Wenn Schimmel im Spiel ist, wird meist nur nach Wohnräumen und anderen Räumen unterschieden, wobei zu den Wohnräumen das Schlaf-, das Wohn- sowie das Kinderzimmer gerechnet werden und zu den übrigen Räumen in der Regel das Bad und die Küche, eventuell und sofern vorhanden auch eine Loggia oder ein Wintergarten. Darum befassten sich die Richter bis dato eher und vornehmlich mit den genannten „Wohnräumen“. Oft ist es auch so, dass gleich mehrere Zimmer von Schimmel befallen sind und die Gerichte dann ganzheitlich urteilen.
Damit Sie dennoch eine ungefähre Vorstellung davon bekommen, was Schimmel im Kinderzimmer bedeutet und wie Experten die jeweilige Situation einschätzen, haben wir für Sie mal ein Beispiel konstruiert. Wir nehmen also Folgendes an:
- Eine Familie mit einem Kleinkind zieht in eine Wohnung ein. Im Kinderzimmer befindet sich ein Fleck an der Decke. Auf Nachfrage sagt der Vermieter, dass es ich dabei lediglich um Schmutz handelt.
- Ein paar Monate später stellt die Familie fest, dass es kein Schmutzfleck ist, sondern dass Schimmel im Kinderzimmer herrscht.
- Daraufhin nehmen die Mieter unverzüglich Kontakt zum Vermieter auf. Zusätzlich setzen sie ein Schreiben an ihn auf, um etwas Schriftliches in der Hand zu haben.
- Der Vermieter verspricht, sich innerhalb der gesetzten Frist von wenigen Werktagen zu melden. Doch nichts passiert. Auch ein zweites Schreiben einige Wochen später bleibt unbeantwortet.
Nun fragt sich die Familie natürlich, was zu tun ist. Wir empfehlen in einem solchen Fall ein Vorgehen wie im folgenden Absatz dargestellt.
Schimmel im Kinderzimmer: Wie geht’s weiter?
Im ersten Schritt wäre unser Rat in einem solchen oder vergleichbaren Fall: Mindern Sie die Miete. Ihr Vermieter hat auf das erste Schreiben nicht reagiert, sich also nicht an die Frist gehalten. Schon das allein wäre aus Ihrer Sicht ausreichend gewesen, die Mietzahlungen an den Vermieter zu kürzen. Da das gleich zwei Mal geschehen ist, ist die Mietminderung also in gewisser Weise doppelt gerechtfertigt. Eine Minderung zwischen zehn und 20 Prozent dürfte hier angemessen sein. Wie hoch die Quote genau ist, hängt vom Grad der Verschimmelung ab. Weil der Vermieter auf Ihre schriftliche Eingabe nicht reagiert hat, bleibt Ihnen noch eine zusätzliche Option. Sie können einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, die Ursache für den Schimmel im Kinderzimmer herauszufinden. Das ist ihr gutes Recht. Die Kosten für dieses Gutachten können Sie ohne weiteres auf Ihren Vermieter umlegen. Das ist in § 536a des BGB geregelt. Das Geld müssen Sie womöglich vorstrecken.
Wenn Sie beim Einzug daran gedacht haben, den vermeintlichen Schmutzfleck im Kinderzimmer zu fotografieren, ergibt sich daraus womöglich ein weiterer Vorteil für Sie; das hängt allerdings davon ab, ob sich aus der Entwicklung des Flecks der Schluss ziehen lässt, dass der Vermieter zum Zeitpunkt der Unterschrift unter den Mietvertrag gewusst haben muss, dass es sich nicht nur um Schmutz, sondern tatsächlich um Schimmel handelt. Es ist natürlich schwer, das nachzuweisen. Gelingt das aber (im Zweifel entscheidet ein Gericht), so können Sie weitere Kosten an den Vermieter abwälzen. Wenn er wissentlich falsche Angaben zum Zustand der Wohnung gemacht hat, erwächst Ihnen ein Anspruch auf Schadenersatz. Das betrifft zum Beispiel jene Kosten, die Ihnen durch den Umzug überhaupt erst entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für den Makler oder für den Umzug selbst.
Schimmel im Kinderzimmer: fristlos kündigen?
Das wird in der Regel etwas schwierig. Um das Recht auf eine fristlose Kündigung zu erhalten, müssen Sie ganz andere Geschütze auffahren. So sollten Sie etwa mit einem Gutachten nachweisen können, dass Ihre Gesundheit bzw. die Ihres Kindes gefährdet ist. Erreichen Sie das nicht, sollten Sie als Mieter die Finger von der fristlosen Kündigung lassen. In diesem Fall hat der Vermieter das bessere Ende für sich. Und Sie bleiben auf den Kosten für den anfallenden Prozess sitzen.
Mit dem Fall des Schimmelflecks im Kinderzimmer, der vom Vermieter als Schmutz ausgegeben wurde, befasst sich auch unser Musterschreiben, das Sie Ihrem Vermieter (in angepasster Form) als Mail zusenden können.