Lüfter im Bad defekt: Mietminderung

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Lüfter im Bad muss funktionieren
Lüfter im Bad muss funktionieren

Haben Sie auch ein Bad, in dem es kein Fenster gibt? Dann wissen Sie: Ist der Lüfter im Bad defekt, dann bekommt man über kurz oder lang ein Problem, wenn keine Reparatur erfolgt. Eine Lüftung ist zwingend nötig, wenn das Badezimmer keine Fenster hat, wie das in vielen Mietwohnungen der Fall ist. Im folgenden Text gehen wir auf diese Problematik näher ein und zeigen Ihnen Beispiele, was alles passieren kann. Zu diesem Thema liegt auch ein Präzedenzfall vor, den wir Ihnen ebenfalls vorstellen möchten. Und unten auf der Seite finden Sie, wie Sie es gewöhnt sind, auch ein Musterschreiben an den Vermieter. Und um es vorwegzunehmen: Eine Mietminderung ist in einem solchen Fall gerechtfertigt.

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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Ein defekter Lüfter im Bad, das ist ein Zustand, der so unnötig ist wie das berühmte dritte Bein. Die kurzfristigen Folgen kennen Sie bereits, falls Sie derzeit mit diesem Problem zu kämpfen haben. Der Spiegel beschlägt, wenn die Dusche nur ein paar Sekunden betätigt wird. Wenn Sie ein Fenster im Bad haben, das Sie öffnen können, mag der Ausfall des Lüfters zu verschmerzen sein. Größer ist der Ärger, sollten Sie eben kein Fenster im Badezimmer besitzen. Denn dann können Sie nicht kurzfristig lüften, um den Spiegel vor dem Beschlagen zu schützen. Aber auch die dringend erforderliche Belüftung des Badezimmers, die langfristig nötig ist, fällt in diesem Fall flach.

►Lüfter im Bad defekt: Mietminderung Anschreiben

Sehr geehrter Vermieter [__],

seit dem [Datum] ist in unserer Wohnung in der [Adresse] im dritten Stock der Lüfter im Bad defekt. Da das Bad kein Fenster hat, können wir seit einigen Tagen nicht mehr lüften.

In einem solchen Fall kann sich schnell Schimmel bilden. Wir bitten Sie darum freundlichst, sich den Mietmangel des defekten Lüfters so schnell wie möglich anzusehen und zu beheben. Wenn sich im Bad Schimmel bildet, werden Sporen freigesetzt. Und das Einatmen dieser Sporen gefährdet die Gesundheit. Wir bitten Sie in diesem Fall auch zu bedenken, dass wir mit einem Kleinkind in der Wohnung leben. Für Kleinkinder ist Schimmel besonders gefährlich.

Rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren. Gern können Sie noch diese Woche auch am Vormittag bis um 9 Uhr oder abends zwischen 17 und 20 Uhr einfach bei uns klingeln. Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Ein defekter Lüfter und unangenehme Spätfolgen

Denn die Spätfolgen, die Ihnen durch einen defekten Lüfter im Bad entstehen, sind wesentlich ernster als ein beschlagener Spiegel. In immerfeuchten Räumen besteht eine immense Gefahr, dass sich sehr schnell Schimmel bildet. Davon haben Sie sicher schon mal gehört. Nun könnte man ja denken: Schimmel ist nicht schön, aber nicht weiter gefährlich. Verschimmelte Lebensmittel werfen wir weg, säubern anschließend den Kühlschrank und damit hat es sich dann auch. Aber Schimmel an den Wänden ist – auch und gerade im Bad – eine ziemlich gefährliche Sache. Damit ist keinesfalls zu spaßen.

Mit Schimmel ist nicht zu spaßen

Die Sporen der Schimmelpilze zählen zu den wichtigsten sogenannten Innenraumallergenen. Was können die Folgen sein?

  • Die Sporen sind verantwortlich für Bronchitis sowie die Erkrankung der unteren wie der oberen Atemwege.
  • Schimmel kann zu Atemnot führen, zu Husten und zu Fieber.
  • Die Sporen lösen oft gereizte Augen aus, es kann aber auch zu Reizungen der Haut kommen wie Neurodermitis.
  • Schimmelpilze erhöhen die Anfälligkeit für Infekte, ziehen oft Konzentrationsstörungen nach sich und lösen Muskelbeschwerden aus.
  • Auch für Magen-Darm-Reizungen können sie verantwortlich sein. Über längere Zeit verursachen Schimmelpilzsporen außerdem oft Allergien und führen zu Konzentrationsstörungen.

Besonders für Babys und Kleinkinder ist Schimmel hochgradig gefährlich. Sie zeigen die genannten Symptome besonders häufig. Und natürlich sind sie nicht in der Lage, sich uns mitzuteilen, wenn es ihnen nicht gut geht. Also sollten Sie kleine Kinder besonders gut beobachten, wenn Sie Schimmel in der Wohnung entdeckt haben.

Was tun bei defektem Lüfter?

Nach diesem kurzen Ausflug in die unschöne Welt des Schimmels kommen wir zurück zu den Ursachen dafür. Ihr Lüfter im Bad ist immer noch defekt, und vielleicht können Sie nicht einmal genau sagen, wie lang schon. Sicher interessiert es Sie auch, ob Sie eine Mietminderung durchkriegen. Dazu kommen wir weiter unten. Erst einmal sollten Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung umgehend davon in Kenntnis setzen, dass der Lüfter defekt ist. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine Email, machen Sie klar, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Das gilt natürlich in besonderer Weise für den Fall, dass Ihr Badezimmer keine Lüftung besitzt.

Achten Sie auf die Darlegungslast

Wenn Sie schon einige Zeit in Ihrer Wohnung leben, können Sie bestimmt vorab einschätzen, wie Ihr Vermieter reagieren wird. Die meisten Vermieter kümmern sich sofort um die Behebung solcher und ähnlicher Mietmängel. Denn ein Mietmangel liegt definitiv vor, der Lüfter gehört zur Wohnung – und er muss auch funktionieren. Und sobald das nicht (mehr) gegeben ist, haben Sie als Mieter eine Darlegungslast zu erfüllen. Dazu einige Anmerkungen:

  • Diese Last ist abgegolten, wenn Sie den Vermieter auf die Funktionsuntüchtigkeit einer solchen Anlage hingewiesen haben.
  • Sie müssen dabei keinesfalls ergründen, warum der Lüfter im Bad nicht mehr funktioniert. Die Angabe des Defekts reicht vollkommen aus.
  • Auch sind Sie nicht in der Pflicht, mögliche Wege zur Beseitigung des Mietmangels aufzuzeigen. Das ist Sache des Vermieters.

Berechtigt ein defekter Lüfter im Bad zur Mietminderung?

Auf diese einfache Frage gibt es eine einfache Antwort. Sie lautet: ja. Denn sobald die Möglichkeit besteht, dass sich ohne Ihr Verschulden Schimmel bilden kann, besteht zumindest eine abstrakte Gefahr. (Solange Sie per Öffnen des Fensters für eine ausreichende Belüftung sorgen können, ändert sich diese Sachlage natürlich. Aber ohne Fenster im Bad sind Sie selbst ohnmächtig, was die Belüftung dieses Raums betrifft.)

Es empfiehlt sich, nicht sofort nach der Entdeckung des Defekts in die Offensive zu gehen bezüglich der Mietminderung. Der Vermieter muss die Chance bekommen, sich den Defekt selbst anzusehen. Auch kann es immer ein paar Tage dauern, bis er diesen Defekt behoben hat. Das gilt erst recht, wenn er eine Drittfirma mit der Reparatur beauftragen muss. Was Sie selbst tun können: Fragen Sie Nachbarn, ob sie auch Probleme mit dem Lüfter im Bad haben. Ist das der Fall, dann ist womöglich die gesamte Lüftung im Haus betroffen.

Zusammenfassung

Ist der Lüfter im Bad defekt und kein Fenster vorhanden, dann melden Sie den Schaden beim Vermieter. Wird langfristig keine Reparatur vorgenommen, dann liegt die Gefahr vor, dass Schimmel entsteht. Dann können Sie eine Mietminderung vornehmen. In einem Urteil des Amtsgerichts Köln aus dem Jahr 1977 wurde eine Mietminderung von fünf Prozent als gerechtfertigt beurteilt.